Wie lange kann man einen Mitarbeiter rückwirkend einstellen?

4 Antworten

Die Anmeldung eines Mitarbeiters an die Sozialversicherungen , Krankenkasse etc. muß normalerweise binnen spätestens 2 Wochen ab dem Tag der Einstellung erfolgt sein .

Weiter rückwirkende Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich .

Der Abschluß des Arbeitsvertrages ist Sache zwischen Arbeitgeber und -nehmer.

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung, hier insbesondere bei der Krankenkasse, muß spätestens 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung erfolgen.

Also ist nach 4 Wochen noch nichts "angebrannt", aber jetzt muß das Personalbüro allmählich mal in die Schuhe kommen.

Es wird Lohn/Gehalt seit Erbringung der Arbeitsleistung gezahlt. Aber wieso "rückwirkend"? Frage mal nach einem Anstellungsvertrag.

Wenn der seit dem 1.9.2021 arbeitet, ist dieser auch seit dem 1.9.2021 eingestellt.

Arbeitsverträge kann und darf man auch mündlich schließen!