Wie lange kann ich einen Besucher in meiner Mietwohnung aufnehmen?

12 Antworten

Solange sich niemand daran stört, kann dein Besuch solange bleiben, wie du willst.

Wenn der Vermieter den Besuch beanstanden will, kann er das frühestens nach 6 Wochen durchgehender Anwesenheit. Bei Unterbrechungen geht die Frist neu los. Ob eine tatsächliche Unterbrechung der Besuchsdauer vorliegt muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Da kann er kaum, wenn er nicht im selben Haus wohnt.

Der Vermieter kann auch wenn er eine unzulässig lange Besuchsdauer protokolliert hat nicht einfach kündigen, sondern muss erstmal eine Abmahnung schicken. Nur wenn die ignoriert wird, kommt eine Kündigung in Frage.

Also keine Sorge - du brauchst deinen Besucher nicht "sicherheitshalber" anmelden und wenn bisher nichts kam, sind auch die kommenden 4 Wochen kein Problem.

Nun ein Freund von mir hat gerade dieses Problem durch. man kann/darf Besuch haben (auch mit Hund), der Vermieter darf das nicht verbieten.

Der Besuch darf 3 Monate ununterbrochen am Stück da bleiben, das muss der Vermieter akzeptieren.

Wie lange kann ich einen Besucher (mit Hund) in meiner Mietwohnung aufnehmen ohne Ärnger mit der Vermieterin bekommen zu können?

Das muss im Zweifel ein Richter beantworten. 6-8 Wochen sind allerdings durchaus üblich.

Da sich das Besuchsrecht allerdings auf Personen beschränkt, muss der Vermieter den Hund nicht dulden, auch nicht besuchsweise.

In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass man Besucher - und auch Haustiere zur Pflege - schriftlich vom Vermieter genehmigen lassen muss. Wenn du deinem Vermieter das verheimlicht, könnte es ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Also rede lieber offen mit ihm.

Georg63  24.04.2015, 00:46

Eine solche Klausel wäre schlicht unwirksam - man darf sie ignorieren.

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Laleluz  24.04.2015, 07:44

Wenn man die Wohnung als Einzelperson anmietet, ist man verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen, wenn sich daran etwas ändert. Nicht nur wegen der Erhöhung des Verbrauchs von Strom und Wasser. Kannst ja nicht einfach deine Freundin mit ihren zwei Kindern (Beispiel, versteht sich) bei dir aufnehmen, ohne dem Vermieter Bescheid zu geben. Und bei längeren Besuchen und 'Pfege-Haustiere' ist das genau das selbe..

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Georg63  24.04.2015, 14:01
@Laleluz

Strom und Wasser zahle ich nach Verbrauch.

Und gerade die Freundin mit Kindern darf man sogar ohne Genehmigung einziehen lassen, solange die Wohnung damit nicht überbelegt ist.

Der Vermieter müsste dann nur informiert werden (bei Einzug - nicht bei Besuch)

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Hey,ich würde zuerst einmal deinen Vermieter fragen. Damit das keinen Ärger gibt.Ich würde das dann einfach ansprechen und ihn einfach fragen auch wegen dem Hund.Darfst du denn in deinem Mietvertrag Hunde in der Wohnung halten?

Georg63  24.04.2015, 00:48

Wenn man fragt, riskiert man eine Ablehnung - die aber garnicht zulässig ist.

Solange ein Besucher keinen "Ärger" verursacht, kann ihn der Vermieter eh nicht verbieten.

Ein Hund zu Besuch haben ist keine Hundehaltung und somit auch nicht genehmigungspflichtig.

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iceage113  24.04.2015, 22:40

Das habe ich auch letztens gegoogelt und viele urteile gegen die mietklausel (Tierhaltungsverbot) gelesen.

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