Wie lange ist das Jugendamt für einen zuständig?

4 Antworten

Dann greife ich mal deinen Paragraphen auf …

"… wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist." §41 SGB VIII

Vielleicht wird Hilfe in der Situation deiner Schwester nicht als notwendig empfunden. Zudem kommt es wahrscheinlich selten zu so einer Situation wie deiner, dass die Mitarbeiter von einer möglichen Hilfe im jungen Erwachsenen Alter nicht wissen.

Kannst ja nochmal versuchen ihnen die Situation deiner Schwester genau zu erklären oder am besten deine Schwester selbst und nett auf den Paragraphen verweisen.

Ansonsten könnte ihr sie auch so auf die Straße setzen, nur ist deine Mutter vermutlich sowieso noch weiterhin unterhaltspflichtig.

Warum soll sie denn ausziehen? Wer sagt das sie ausziehen soll?

Nagisa0 
Fragesteller
 04.03.2020, 14:56

Es geht darum, dass sie sich Dinge aneignet die ihr nicht gehören, darunter auch Geld. Sie lügt sich das Leben zurecht, versucht uns gezielt psychisch kaputt zu machen und tut das was sie will. Meine Eltern wollen jetzt einen endgültigen Schlussstrich ziehen und sie anderweitig unterbringen.

0
Fidreliasis  04.03.2020, 15:15
@Nagisa0

Dann schmeißt sie doch raus, was wollt ihr da vom Jugendamt?

2

Je nach konkreter Leistung kann das JA bis 21 oder 27 zuständig sein.

Alle Leistungen ab Volljährigkeit sind aber sog. "Kann-Leistungen". Einen unbedingten Anspruch auf Hilfe haben nur Minderjährige.

"Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr, können sich ebenfalls vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen."

https://www.betanet.de/beratung-jugendamt.html

Dazu müsste Deinee Schwester selbst hingehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – mehrfache Mutter und Oma
Nagisa0 
Fragesteller
 04.03.2020, 14:52

Sie ist selbst zum Jugendamt hingegangen.

0
beangato  04.03.2020, 14:57
@Nagisa0

Das stand so nicht in der Frage.

Der bisher zuständige Mitarbeiter hat auch einen Vorgesetzten. An den könnte man sich wenden.

1
Nagisa0 
Fragesteller
 04.03.2020, 15:03
@beangato

Verzeihung, habe ich dann wohl vergessen.. ^^"

An den Vorgesetzten sind wir nicht herangekommen, sagt meine Mom.

0
beangato  04.03.2020, 15:09
@Nagisa0

Ok.

Da Deine Schwester erwachsen ist, könnten Deine Eltern sie auch rauswerfen. Sie müssen sie nicht mehr bei sich wohnen lassen.

Deine Schwester muss sich dann ans Jobcenter wenden.

0