Wie lange ist das Jugendamt für einen zuständig?
Meine 19, fast 20 Jährige Schwester soll seit letztem Jahr aus diversen Gründen ausziehen. Das Jugendamt weigert sich jedoch zu helfen und meint, dass sie sich nicht mehr angesprochen fühlen, weil sie bereits über 18 ist. Anfangs zeigte sich dies durch Termine, die immer fast 4 Wochen auseinander gelegen haben... Nun, nachdem meine Mutter dort angerufen hatte, meinte der Mann, der für unser Bezirk zuständig ist, dass er sich aufgrund des Alters nicht mehr angesprochen fühlt... Als meine Schwester 16 Jahre alt war, waren wir wegen demselben Grund bereits dort...
Nun frage ich für meine Mutter, da sie bzw. wir nicht mehr weiterwissen, bis wann das Jugendamt für einen zuständig ist... Und auch ob vielleicht irgendjemand weiß was wir tun können, damit endlich was gemacht wird.
Danke im Voraus!
L.G. Nagisa :)
4 Antworten
Dann greife ich mal deinen Paragraphen auf …
"… wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist." §41 SGB VIII
Vielleicht wird Hilfe in der Situation deiner Schwester nicht als notwendig empfunden. Zudem kommt es wahrscheinlich selten zu so einer Situation wie deiner, dass die Mitarbeiter von einer möglichen Hilfe im jungen Erwachsenen Alter nicht wissen.
Kannst ja nochmal versuchen ihnen die Situation deiner Schwester genau zu erklären oder am besten deine Schwester selbst und nett auf den Paragraphen verweisen.
Ansonsten könnte ihr sie auch so auf die Straße setzen, nur ist deine Mutter vermutlich sowieso noch weiterhin unterhaltspflichtig.
Warum soll sie denn ausziehen? Wer sagt das sie ausziehen soll?
Dann schmeißt sie doch raus, was wollt ihr da vom Jugendamt?
Je nach konkreter Leistung kann das JA bis 21 oder 27 zuständig sein.
Alle Leistungen ab Volljährigkeit sind aber sog. "Kann-Leistungen". Einen unbedingten Anspruch auf Hilfe haben nur Minderjährige.
"Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr, können sich ebenfalls vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen."
https://www.betanet.de/beratung-jugendamt.html
Dazu müsste Deinee Schwester selbst hingehen.
Es geht darum, dass sie sich Dinge aneignet die ihr nicht gehören, darunter auch Geld. Sie lügt sich das Leben zurecht, versucht uns gezielt psychisch kaputt zu machen und tut das was sie will. Meine Eltern wollen jetzt einen endgültigen Schlussstrich ziehen und sie anderweitig unterbringen.