Hallo,
da ich im Netz nichts genaueres zu dem Thema finden konnte, frage ich hier nach.
Da ich mein Studium kürzlich abgebrochen habe, habe ich mich um einen Job im Einzelhandel bemüht und habe bei einem Unternehmen nach einem Probetag, einem Vorstellungsgespräch, sowie einem weiteren Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage für ein festes Arbeitsverhältnis erhalten.
Eigentlich sollte der Arbeitsvertrag im Idealfall bereits nach ein, zwei Wochen vorliegen.
Dann hieß es, dass es durch eine Umstrukturierung der entsprechenden Verwaltungsabteilung zu etwas Verzögerung kommt.
Nach dem dann drei Wochen vergangen waren, meldete ich mich nochmal und erhielt den Hinweis, dass mein Vertrag wohl in die falschen Bahnen weitergeleitet und daher nicht bearbeitet wurde.
Nun sind seit der mündlichen Zusage bis heute bald 2 Monate vergangen (mehrfacher Email Kontakt) und ich stehe immer noch ohne Arbeitsvertrag dar.
Die Stelle für die ich mich beworben habe, wurde mit "ab sofort" gekennzeichnet.
Das Unternehmen ist mittelgroß und bundesweit vertreten.
Durch die mündliche Zusage, gilt der Arbeitsvertrag ja als bindend, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ich kann das notfalls auch beweisen, da zwar die Zusage mündlich war, aber der E-Mail Verkehr in dieser Zeit keine Zweifel daran lässt.
Ich verstehe, dass es etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, bis die Arbeitsverträge vorliegen.
Nur habe ich aufgrund der überraschend langen Wartezeit natürlich auch so langsam einen finanziellen Engpass.
Es hieß, dass es zum 15.03.14 bzw. 01.04.14 losgehen wird (das wären dann 1,2 Wochen nach der mündlichen Vereinbarung gewesen).
Nun ist schon der 05.05.14 und sollte der Vertrag nun endlich vorliegen und erst ab dem 01.06.14 eine Gültigkeit haben, dann hätte ich 2,5 Monate warten müssen, was ja auch erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt.
Ich habe nämlich seit Beginn meines Studiums einen Gewerbeschein, mit dem ich in diesen 7 Wochen Wartezeit noch diversen Jobs hätte nachgehen können (Promotionjobs, Messearbeiten etc). Da mir zuerst der 15.03.14, dann der 01.04.14 als Arbeitsbeginn in Aussicht gestellt wurde habe ich natürlich keine Promotionjobs im April angenommen.
Und da der Vertrag längst vorliegen sollte, habe ich natürlich auch keine anderen Jobs für den aktuellen Monat Mai angenommen.
Gibt es irgendeine Richtlinie, die besagt wie lange die Wartezeit auf einen Arbeitsvertrag sein darf? Gerade, wenn die Stelle als "Ab sofort" ausgeschrieben ist?
Ich möchte es mir nicht mit dem neuen Arbeitgeber verscherzen, aber wenn der Arbeitsvertrag nun irgendwann vorliegen sollte und erst seine Gültigkeit ab dem 01.06.14 hat, dann würde ich den Vertrag nicht unterzeichnen und ziehe ernsthaft für diese 2,5 Monate Wartezeit eine finanzielle Entschädigung in Betracht.
Schließlich wurde ich immer hingehalten und konnte daher keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Somit auch kein Geld verdienen.
Vielen Dank im Voraus.