Wie lange darf man sich grundlos am Bahnhof aufhalten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Früher war das streng geregelt: Es gab eine "Schranke" und wer keine Fahrkarte hatte, musste eine Bahnsteigkarte lösen. Nach Abfahrt des Zuges war der Bahnsteig wieder zu verlassen.

Mit fortschreitender Technik, Liberalisierung der Gesellschaft und sinnvollem Entfall lokaler Bahnsteigaufsichten ist diese Engführung für den Aufenthalt auf Bahnanlagen aufgelöst.

Solange Du Dich "im üblichen Rahmen" am Bahnhof aufhältst – und das würde ich sehr weit auslegen, bspw. auch um den ganzen Abend lang den abfahrenden Zügen zuzusehen – wird nichts gegen einen Aufenthalt einzuwenden sein. Im Besonderen, wenn noch Shop-Angebote im Bahnhof genutzt werden. Wird aus dem Aufenthalt aber ein "Campieren", dann ist das nicht mehr die sozusagen bestimmungsgemäße Verwendung und wird nicht mehr geduldet.

Bei größeren Bahnhöfen ist der Übergang von "Dauertrainspotting" und "Campieren" wohl fließend, aus organisatorischen Gründen (Reinigung), aber auch um "Camper" auszuweisen, haben größere Bahnhöfe eine Schließzeit. In diesem Zeitraum werden nur noch Fahrgäste mit Karte oder konkreten "Abholauftrag" geduldet.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

So lang, bis dich die person, die an diesem Bahnhof das Hausrecht ausübt, rauswirft

Das der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist, ist mir neu.