Wie lange darf man in einer Firma arbeiten durch eine Zeitarbeitsfirma?
Ich bin seit dem 20.06.2016 in einer Firma eingestellt,durch eine Zeitarbeitsfirma. Ich habe mich im Internet informiert aber keine genau Angaben gefunden. Ich habe gehört das man eigentlich ab dem Jahr 2017 nur 18 Monate in der selben Firma arbeiten darf. Ich wurde am 20.10.2017 von der Firma abgemeldet weil sie plötzlich keine Aufträge mehr hatten, so wurde ich auch von der Leihfirma gekündigt(bis zum 30.11) weil sie angeblich keine andere Arbeit für mich hätten. Dann aber kam wieder Aufträge von der selben Firma und somit hat die Leihfirma die kündigung zurückgezogen. So wie ich mich informiert habe, fängt man erst wieder von vorne an wenn man 3 Monate nicht mehr in der selben Firma gearbeitet hat.
3 Antworten
Theoretisch gibt es eine Übernahme nach 18 Monaten. Damals hat Jemand bei BMW geklagt, der schon 10 Jahre dort war.
Es gab aber keine Gesetze.
Nach 9 Monaten gibt es Equal Pay. So fängst Du wohl wieder von vorn an durch eine Unterbrechnung.
Im AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt es wohl auch Fristen, bei denen man nach den 9 Monaten wieder anfangen darf.
So gibt es aber immer noch Löcher. Bei uns sind Leute eben kurz vor den 9 Monaten abgemeldet worden, weil der Entleihbetrieb dann mehr zahlen müßte.
Bei IG Metall Betrieben gibt es nach 6 Wochen schon mehr Geld.
Kurz vor möglicher Übernahme wird Jemand unter fadenscheinigen Gründen auch wieder abgemeldet. Es gibt keine Pflicht, Jemanden zu übernehmen.
Dann möglicherweise noch Provisionen bei Übernahme. Das könnte man zur Not noch umgehen. Arbeitsvertrag unterschreiben & dann bei der Leihbude kündigen usw
Bis zu 18 Monaten darf es über die Leiharbeit gehen - wenn dich der Einsatzbetrieb dann noch weiter als Arbeitskraft benötigt, müssen sie dich fest übernehmen soweit ich informiert bin.
Was du da beschreibst, wirkt auf mich fast wie ein Versuch, eben genau diese geltenden Bestimmungen stümperhaft zu umgehen..
Seit der Gesetzesänderung vom 1.4.17 ist die Überlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers auf maximal 18 Monate in einem Entleihbetrieb beschränkt. Ausnahmen bestätigen die Regel ;-)
Es ist richtig, dass dann eine Unterbrechung von mindestens 3 Monaten stattfinden müsste, bevor man wieder in der selben Firma eingesetzt werden darf.
Deine Überlassung ist also noch bis zum 30.9.18 möglich, weil die Unterbrechung vom 20.10. bis jetzt zu kurz war.