Wie lange darf ich mich als Deutscher in Schweden aufhalten ohne mich dort anmelden zu müssen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die sich länger als drei Monate in Schweden aufhalten wollen, brauchen ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht länger beim schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) anzumelden.


EU-Bürger haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben.

man muss sich aber selbst versorgen können = keine Sozialleistungen hier, im Zweifel wird man nach DE zurückgeschickt, wenn noch nicht mal mehr ein Auto da ist, das man verkaufen kann

und man muss krankenversichert sein, in DE oder hier per Arbeitgeber