Wie lange darf eine Inkasso Firma meine Daten speichern?
Ich habe 2008 eine offene Summe bei einer Inkasso Firma beglichen und auch ein Schreiben erhalten, dass der Fall abgeschlossen ist. Letzte Woche hat diese Firma mein Konto gepfändet. Als ich dort anrief meinte die Bearbeiterin das wäre ein Versehen und der Brief an meine Bank das das Konto wieder frei gegeben wird wäre schon verschickt, so dass ich bald wieder über mein geld verfügen kann. Nun Dienstag war immer noch nix da also wieder ein Anruf und da habe ich erfahren das der Brief erst nach meinen ersten Anruf verschickt wurde. Seid gestern ist mein Konto wieder frei. Allerdings haben in der Zeit verschiedene Firmen u.a. Kindergarten und Schule versucht die Beiträge bei mir abzubuchen, was ja nicht möglich war. Nun verlangt meine Bank pro Rückbuchung Geld und gerade Kindergarten und Schule wollen auch für jede neue Bearbeitung 4,50€. Habe ich das Recht das Geld von der Inkasso Firma zu fordern und kann ich die sofortige Löschung meiner Daten verlangen?
5 Antworten
Ein Inkassobüro muss deine Daten speichern, so wie jeder andere Gewerbetreibender auch - Aufbewahrungspflicht § 257, Abs. 1 HGB sowie § 147 AO
Ein Pfändung ist nur mit vollstreckbaren Titel möglich, dieser wird vermutlich auch bestehen wenn man mit einem seriösen Inkassobüro zu tun hat.
Lasse dir von der Bank das Schreiben vom Inkasso vorlegen, ist keine Kopie des Titels mit dabei, dann muss die Bank die Kosten tragen, denn sie ist verpflichtet einen solchen Vorgang zu prüfen - sie darf nicht einfach so dicht machen!
Ist das nicht der fall, dann ist dir ein Schaden entstanden und das Inkasso ist zum Ersatz der gesamten Kosten darus in der Pflicht.
Beschwerde beim Direktor des für das Inkasso zuständigen Amtsgericht einreichen - findet man auf der Webseite des inkasso im Impressum (Registernummer Amtsgericht xxxxx)
Titel sind 30 Jahre vollstreckbar...
ja aber es ist ja alles beglichen!!
Dann kannst du ja die Maschinerie in Bewegung setzen.... für dich gilt zu klären, WER den Fehler gemacht hat, damit du weißt, an WEM du dich halten musst
wieso kann eine Inkasso-Firma dein Konto pfänden?, das geht nur mit einem vollstreckbaren Titel, nicht einfach auf Zuruf.
das weiss ich nicht ich möchte das gern mal mit einem Berater meiner Bank besprechen
du hast ejdoch das recht, das das inkasso dir das geld gibt, was die alle von dir verlangen, denn es war nciht dein verschulden.
Mindestens über 10 Jahre gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist über die Aufzeichnungen des Geschäftsverkehrs von Gewerbebetrieben untereinander und gegenüber Kunden. Danach kann man die Unterlagen einstampfen!l
DH, wunderbar geschreiben :-D
geschrieben
Deine Daten bleiben immer erhalten. auf jedenfall 10 Jahre
... da beißt die Maus keinen Faden ab!
Danke! ich hatte ja 2008 mit der Firma zu tun. Was ist wenn dei den vollstreckbaren titel von 2008 geschickt haben?