Wie läuft eine Zwangsräumung ab?

3 Antworten

Wenn das vollstreckbare Räumungsurteil vorliegt und der Mieter
dennoch nicht aus der Wohnung auszieht, bleibt dem Vermieter nichts
anderes übrig, als die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher zwangsräumen
zu lassen. Das Zwangsräumungsverfahren wird eingeleitet durch einen
entsprechenden Zwangsräumungsantrag an die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts. Oder –
falls bekannt – an den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Nachdem der Gerichtsvollzieher das Vorliegen der
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen geprüft hat, fordert er vom
Vermieter zunächst die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der
voraussichtlich entstehenden Räumungskosten an. Zwar hat der Mieter als
Prozessverlierer die Kosten der Zwangsräumung zu tragen, jedoch wird der
Gerichtsvollzieher ohne einen Kostenvorschuss des Vermieters in Höhe
der zu erwarteten Kosten nicht tätig.

Vor allem in Fällen, in denen der Vermieter befürchten muss, die
vorgestreckten Kosten beim Mieter nicht wieder eintreiben zu können,
bietet sich die sog. „Berliner Räumung“ an. Diese sieht vor, dass der
Gerichtsvollzieher nur den Mieter aus der Wohnung setzt, ohne zugleich
sämtliche Einrichtungsgegenstände des Mieters durch einen Spediteur
abtransportieren und einlagern lassen zu müssen. So fallen zunächst nur
die Kosten für den Gerichtsvollzieher an.

Der Mieter kann seine Sachen innerhalb einer bestimmten Frist vom
Vermieter heraus verlangen. Tut er dies nicht, kann sie der Vermieter
durch Versteigerung oder Verkauf verwerten.

Nach Eingang des Vorschusses setzt der Gerichtsvollzieher den
Räumungstermin fest. Zwischen der Mitteilung des Räumungstermins an den
Mieter und dem Vollstreckungstermin müssen mindestens drei Wochen
liegen. In dieser Zeit hat der Mieter die Möglichkeit, einen
Räumungsschutzantrag beim Vollstreckungsgericht einzureichen.

Über den Vollstreckungstermin werden der Vermieter und die zuständige
Ordnungsbehörde informiert, die dem Mieter im Falle der Obdachlosigkeit
nach Räumung Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen muss. Je nach
Situation und Notwendigkeit entscheidet der Gerichtsvollzieher
selbstständig, ob er zum Räumungstermin mit einem Spediteur,
Polizeibeamten und/oder Schlüsseldienst erscheint.

Auch der Vermieter wird üblicherweise zu dem Termin gebeten, um ihn
nach Auszug des Mieters wieder in den Besitz der Wohnung zu setzen. Wenn
der Mieter bei dem Räumungstermin anwesend ist, wird er aufgefordert,
unter Mitnahme seiner persönlichen Habe die Wohnung zu räumen. Ist er
nicht vor Ort, wird der Gerichtsvollzieher das Schloss zwangsweise
öffnen und austauschen lassen.

Gegen fehlerhafte Maßnahmen des Gerichtsvollziehers kann das Rechtsmittel der Vollstreckungserinnerung eingelegt werden.

Das kommt darauf an wie dein Vermieter drauf ist. Wenn er richtig sauer ist, kommten ein paar Leute und die Wohnung wird geräumt. Jenachdem ob er das Inventar als Pfand behalten will oder ob er es auf die Straße stellen läßt. Du solltest dich schnellstmöglich kümmern und deine Sachen irgendwo einlagern.

Rotrunner2  03.02.2017, 00:38

Danke für die Bewertung.

Mit gesetzen ist nicht zu spassen. Was ist den genauer passiert ?


MrDove2205  03.02.2017, 00:39

PS: Ups meine zeile war abgeschnitten... deswegen hab ich nicht ganz dein Problem gelesen weswegen sondern nur die überschrift. sorry