Wie kommt man aus einem Kaufvertrag raus, den man unterschrieben hat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, Kaufverträge sind zunächst mal bindend. Bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen gibt es auch kein Rücktrittsrecht.

Schwierig könnte es werden, wenn er den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten will. Hier wäre er zwar in der Beweispflicht aber das Unterfangen ist nicht ganz aussichtslos. In diesem Fall müsste dir der Käufer aber Schadensersatz leisten. Hierzu müsstest du den Schaden aber dem Grunde und der Höhe nach nachweisen.

Die Behauptung, du hättest ihn überredet, ist lachhaft. Würde er jetzt sagen, du hättest ihn genötigt oder bedroht, würde es wieder anders aussehen. Er müsste wiederum den Nachweis der Bedrohung oder der Nötigung führen.

Du solltest dir aber auch die Frage stellen, was du machst, wenn er nicht bezahlt. Dann hast du schlicht kein Geld. Du könntest es zwar gerichtlich eintreiben, aber dazu musst du in Vorleistung gehen und das dauert. Letztlich weisst du auch nicht, ob er zahlen kann und du stehst womöglich mit leeren Händen da.

Ganz so einfach ist deine Entscheidung also nicht zu treffen.

Quante 
Fragesteller
 11.09.2016, 18:24

Aber  wenn er kein Geld hat, wird das doch wohl irgendwie aufgetrieben werden müssen, sei es durch den Gerichtsvollzieher oder seine Eltern u.s.w? Sonst wüsste ich nicht, wieso es überhaupt Kaufverträge geben sollte. Was meinst du mit Vorleistung? Wenn jemand doch  nicht zahlen kann, dann muss er schauen wie er das Geld zahlen kann oder?

Jetzt hat er mir gesagt, dass er die Kopien zerrissen hat, die er von mir bekommen hatte. (Vom Kaufvertrag)  Und er meint nun, dass der Kaufvertrag damit Nichtig wäre, weil er ja keine Kopien hätte und er würde auch sagen, dass er nichts bekommen hätte und nichts unterschrieben hätte.

Na Gericht mache ich auf jeden Fall.

Interesierter  11.09.2016, 19:35
@Quante

Wenn er kein Geld hat, kann auch der Gerichtsvollzieher nichts vollstrecken. Seine Eltern müssen dafür nicht geradestehen.

Mit Vorleistung meine ich, dass erst mal Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, die du vorstrecken musst. Kann er dann nicht zahlen, dann hast du noch mehr Geld versenkt.

Mal eine Frage: Wie alt ist der Kollege denn? Wenn er noch minderjährig wäre, könnte er aus dem Vertrag Recht problemlos rauskommen. https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

Nein die Unterschrift ist gültig. Punkt. Wenn im Kaufvertrag nichts von einem Rücktritsrecht steht, oder die Ware fehlerhaft beschrieben wurde, kommt er da nicht raus. Und du wirst im ja sicher keine Pistole an den Kopf gehaltenn haben. Nach dem Motto: "Ich habe ihm ein Angebot gemacht, daß er nicht ablehnen konnte" (Don Corleone in Der Pate, Mafiafilm)

Ich bin davon überzeugt, ein durchschnittlich begabter Rechtsanwalt wird in diesem Vertrag Ansätze finden, die einen Rücktritt vom Vertrag oder sogar dessen Nichtigkeit begründen könnten.

Laienhaft erstellte Kaufverträge erfüllen selten alle rechtlichen Anforderungen.

Interesierter  09.09.2016, 13:00

Spontan fallen mir Nötigung oder Irrtum ein.

Ausserdem muss der Fragesteller sich überlegen was passieren soll, wenn er seinen Kaufvertrag durchsetzt, aber der Käufer will oder kann nicht zahlen.

Macht die Durchsetzung des Vertrages Sinn?

Roland Sperling  09.09.2016, 13:54

Unsinn. Kaufverträge sind sogar dann wirksam, wenn es gar keine schriftliche Vereinbarung gibt, sondern nur eine mündliche. Außer "ich kaufe" nach Nennung des Kaufobjekts und es Kaufpreises gibt es keine rechtlichen Anforderungen. Da kann auch ein Anwalt nichts machen. 

franneck1989  09.09.2016, 13:58

Laienhaft erstellte Kaufverträge erfüllen selten alle rechtlichen Anforderungen.

Was für "rechtliche Anforderungen" meinst du denn?

Schnoofy  09.09.2016, 14:02
@franneck1989

Beispielsweise wenn irgendwo bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden.

Oder allein schon die Beschreibung des Kaufgegenstandes.

Hat sich der Verkäufer die Übergabe des Kaufgegenstandes quittieren lassen?

franneck1989  09.09.2016, 14:06
@Schnoofy

Beispielsweise wenn irgendwo bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden.

Oder allein schon die Beschreibung des Kaufgegenstandes.

Nirgendwo ist festgeschrieben, dass ein Kaufvertrag diese Sachen enthalten müssen, geschweige denn dass er unwirksam wird wenn dies nicht zutrifft.

Schnoofy  09.09.2016, 17:12
@franneck1989

Ach so, ich wusste ja nicht dass Du Jurist bist und das BGB so gut kennst.

Ein privater Kaufvertrag hat keine Wiederrufsfrist. Er ist bindend und muß erfüllt werden.

Ausnahmen gibt es nur bei arglistischer Täuschung oder so. Das muß er aber erstmal nachweisen.

Kommt drauf an, wie überzeugend er darlegen kann, dass du ihn zu der Unterschrift genötigt hast.

Quante 
Fragesteller
 09.09.2016, 12:42

Das lustige ist, dass er von sich aus kam und meinte, er wolle den Vertrag abschließen. 

ErsterSchnee  09.09.2016, 12:44
@Quante

Wie gesagt - alles eine Frage dessen, was beweisbar ist und was im Zweifelsfall den Richter mehr überzeugt.