Wie kommen wir aus dem Vertrag bei MASSA raus?

5 Antworten

Aslo da fehlen ein paar Informationen. Ich lese dass so, dass der Kaufvertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen wurde, dass innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschlusss die beantragten Foerdermittel genehmigt werden muessen. Fuer diesen Passus ist das Datum des Ablehnungsbescheids massgeblich. Wenn dieser Bescheid innerhalb der 14 Tage bei Euch eingegengen ist, ist der Vertrag auf Grund der Vorbehaltsklausel nicht zu Stande gekommen und es bedarf daher auch keiner Kuendigung.

guterwolf  15.10.2010, 15:54

wobei eine Frist von 14 Tagen sehr sehr kurz bemessen ist!!!

Architekt2010  15.10.2010, 16:35
@guterwolf

Ist zunaechst auch meine Meinung. Eine unangemessene Frist gilt "per jure" als nicht gesetzt. Aber Ihr habt das ja so unterschrieben.

wenn der Vorbehalt greift kann man ohne Probleme vom Vertrag zurück treten.

Den Termin 14 Tage finde ich für sehr kurz angesetzt, erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung eines Förderantrages länger, habe Kunden gehabt, die ein viertel Jahr auf den Bescheid warten mussten.

Sollte Massa Probleme machen würde ich darauf hinweisen und anführen, dass Massa eigentlich wissen muss, wie lange die Bearbeitung dauern kann. Das weiß jeder, der damit zu tun hat und sollte man wirklich eine so kurze Frist gesetzt haben ist das für mich ein Zeichen, dass man ggf. eher an einer Stornogebühr interessiert ist.

Wie lange hat es denn von Einreichung bis Bescheid gedauert???

Wenn ihr eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertag vereinbart habt, dann kann hieraus ein Kündigungsgrund geschaffen werden. Wenn dieser mit einer Frist versehen ist, kommt es starkt darauf an, wann die Frist zu laufen beginnt, welche Tage zählen und wie diese "Ablehnung/Bestätigung" ausgestaltet sein muss. Wenn die Frist wirksam abgelaufen ist und ihr somit den Rücktritt nicht fristgerecht erklärt habt, dann ist der KV gültig und ihr seit zur Zahlung verpflichtet. Ein nichtzustandekommen der Finanzierung ist normalerweise kein wirksamer Sonderkündigungsgrund.

Also ich muss mich nochmal melden:

Ihr muesstet nach dem Vertragstext definitiv innerhalb der 14 Tage nach Eingang des ablehnenden Bescheides nachweisen, dass die Rücktrittsvoraussetzung bzw. die Nichtigkeit des Vertrages vorliegen. Diese Frist ist als angemessen zu betrachten.

Die gesamten Formulierungen von Massa sind aber in sich evtl. widerspruechlich und beduerfen einer juristischen Ueberpruefung. Also ggfls. Anwalt einschalten.

Also unterschrieben haben wir den Vertrag am 15.8.2010. Die Absage der Fördermittel kam am 1.9.2010. Da wir aber noch versucht haben mit der Hausbauverkäuferin und dem Finanzierer eine andere Lösung zu finden, sind nun die 14 Tage abgelaufen, aber eine Finanzierung ohne der Fördermittel ist nicht möglich. Im Vertrag steht folgendes: Dem Bauherren steht Recht zu, nach §346 BGB vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn er die öffentlichen Fördermittel nicht in dem Jahr des Abschlußes dieses Hausvertages oder des darauf folgenden Jahres verbindlich zugesagt erhält, obwohl er die öffentlichen Fördermittel rechtzeitig und ordnungsgemäß beantragt hat. Weiter heißt es: Der Bauherr muß durch Vorlage der Anträge auf Gewährung der öffentlichen Fördermittel und des ablehnenden Bescheides nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt. Der Bauherr kann den Rücktritt innerhalb einer Frist von zwei Wochen erklären, die mit dem Zugang des ablehnenden Bescheides beginnt. Erklärt der Bauherr den Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vorbehalt damit entfallen.