wie komme ich schnell aus meinem Vertrag raus?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf selbstständiger Basis hast du keinen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne - sondern einen privat-rechtlichen Vertrag (nach BGB- meistens ein Werkvertrag). In einem solchen Vertrag regeln die Vertragsparteien ihr Vertragsverhältnis. Das ist einmal die zu erbringende Leistung (Fahrerin) und auf der anderen Seite, die dafür zu erbringende Gegenleistung (Bezahlung). Du bist an den Vertrag gebunden. In deinem Falle würde ich mit dem Vertragspartner (Firma für die du fährst) über eine vorfristige Auflösung des Vertrages sprechen. Nur mit Zustimmung des Vertragspartners kann das passieren. Die Zulässigkeit der Kündigungsfrist stellt sich hier m.M. nach nicht - da generell Vertragsfreiheit besteht. Regelungen des Abreitsrechts greifen meiner Meinung nach hier nicht.

Du solltest einmal bei der Gewerkschaft klären lassen, ob es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt. Dabei wäre dir auch deine Krankenkasse behilflich.

Also das Arbeitsrecht sagt, das eine verlängerte Kündigungsfrist nur möglich ist, sofern sie SOWOHL AN als auch AG bindet. Arbeitnehmer benachteiligente Varianten sind nichtig. Da du aber Selbstständig bist, bist du ja kein Arbeitnehmer. Fährst du NUR für diese Firma? Dann bist du ja quasi "Scheinselbstständig" was auch nicht erlaubt ist, soweit ich weiß...am besten gehst du mal zu einem Anwalt und bittest um eine kostenfreie Erstberatung bzw. Falleinschätzung...der sagt dir dann schon was er ggf. für dich tun kann...

Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, ansonsten die lt. Vertrag vereinbarte!

jo. ist zulässig, ähnlich dem eines telefonvertrages, der auch für 24 monate abgeschlossen wird, ist auch zulässig. gruß

toedti2000  06.07.2010, 20:48

Der Vergleich hinkt aber ziemlich....