Wie kann man Telefongespräche aufzeichnen?

4 Antworten

Rezo etc. machen das so, dass sie nur die eigene Stimme aufzeichnen.
Das kann nicht verboten werden.

Wenn man das mit Video aufzeichnet, und man das Telefon mit angezeigter Rufnummer und evtl. Funkuhr im Bild aufzeichnet, kann man anhand des Anrufprotokoll des Provider recht gut belegen dass es wirklich das Telefonat war.
Und eben nicht nachträglich gefaket.

Was auch zulässig sein müsste, den Ton des anderen in einem Computer leiten, der dann das Gesagte Live per Spracherkennung auf einem Monitor anzeigt, den man auch abfilmt und das Dokument danach noch speichert (um es auch in Textform zu haben).
Gut wäre eine Software, die das alles automatisiert, und durch eine sichere Verschlüsselung dem Nutzer die Möglichkeit gibt zu sagen, "das kann ich nicht manipuliert haben".

Evtl. wäre es sogar legal die Nennung des Namen des gegenüber richtig aufzuzeichnen. Denn beim "nichtöffentlich gesprochenen Wort" geht es ja dem Sinn des Gesetzes nach um echte Inhalte die evtl. dem Ansehen schaden.
Der Name und die Begrüßung alleine könnten in den straffreien Raum fallen...
Damit wäre auch belegt, wer da am anderen Ende spricht.
So eine Software könnte dann auch zusätzlich "bezeugen", dass die Stimme am anderen Ende nie wechselte.
Zusammen mit der echten Aufzeichnung der Namennennung (sofern das rechtlich noch durch geht) am Anfang, hätte man einen gewissen Beleg, dass die Person nicht vorher auflegte oder jemand anders übernahm etc..

Telefonate dürfen ohne Erlaubnis nicht aufgezeichnet werden.

Deswegen haben Smartphones aus Deutschland diese Funktion von Werk aus nicht. In anderen Ländern gibt es die Funktion sowas aufzuzeichnen von Haus aus.

Von Experte TheFamousSpy bestätigt

Telefongespräche dürfen nur mit Zustimmung des Telefonpartners aufgezeichnet werden

Also, wenn es erlaubt ist, das Smartphone eines Kindes komplett mit Ortung zu überwachen, sollten Aufzeichnungen von Telefonaten doch auch legal sein. Wie das geht weiß ich allerdings nicht.

YuaNan  18.08.2022, 21:44

Den eigenen Nachwuchs kann man nicht mit fremden Personen vergleichen.

Als Erziehungsberechtigter hast du selbsterklärend mehr Freiraum über dein Kind als über eine wildfremde Person.

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