7 Antworten

Die Fahrlässigkeit knüpft an das Führen eines Kfz im fahruntüchtigen Zustand an, d.h. 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen (einzelfallabhängig) oder 1,1 Promille (unwiderlegbar bei Radfahrern 1,6 PM).

Ähnliche Formulierung hast du bspw. bei § 315c StGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Damit ist nicht gemeint, dass man sich betrinkt, sondern dass man fährt. Der eine Fall wäre, dass man so wenig trinkt, dass man noch heimfahren kann und dann doch das Gläschen zu viel hat. Der andere Fall ist, dass man, obwohl man bei klarem Verstand die Fahrt ablehnt, die Fahrt trotzdem antritt.

Hallo GodKingFiremail,

die Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf das Betrinken, sondern auf die Straftat, die man dann unter Alkoholeinfluss begeht – die Trunkenheitsfahrt.

Der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Alkoholstraftat liegt in der Selbsteinschätzung.

Vorsätzliche Alkoholstraftat:

Bei Antritt der Trunkenheitsfahrt weiß man, dass man zu viel Alkohol getrunken hat um noch Auto fahren zu dürfen. Man setzt sich aber trotzdem hinter das Steuer und fährt los.

Fahrlässige Alkoholstraftat:

Bei Antritt der Trunkenheitsfahrt fühlt man sich (obwohl man Alkohol getrunken hat) nicht betrunken und denkt, dass man noch Auto fahren kann. Die zulässige Alkoholmenge im Blut ist aber trotzdem schon überschritten, so dass man nicht fahren dürfte.

LG Emelina

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Umgangssprachlich bedeutet Fahrlässigkeit, dass eine Handlung „unvorsichtig“ beziehungsweise „verantwortungslos“ vorgenommen wird.

Zum Beispiel, indem man Schnapspralinen isst oder etwas anderes, wo nicht unmittelbar klar ist, dass es Alkohol enthält.

GodKingFiremail 
Fragesteller
 27.05.2020, 00:21

Bei Schnapspralinen ist es klar

und man merkt ja, wenn man betrunken ist ?

LaurentSonny  27.05.2020, 00:23
@GodKingFiremail

Leider nicht, da das "betrunken sein" bei jedem Menschen anders abläuft. Zudem braucht auch Alkohol Zeit, um zu wirken.