wie kann man?

5 Antworten

"Schwänzen" geht mal gar nicht... das wäre unkameradschaftlich!

Wenn das eine einmalige bzw. seltene Sache ist, dann sage ganz offen, dass Du den Termin nicht wahrnehmen kannst, weil Du etwas anderes vor hast oder weil Du z.B. durch die Arbeit sehr eingesannt bist und mal ein paar Stunden Ruhe brauchst.

Wenn das öfter vorkommt dann solltest Du Dir überlegen, ob der Einsatzdienst der FF das richtige für Dich ist oder Du Deine Tätigkeit dort lieber beendest.

Das "Schwänzen" eines Einsatzes wäre unterlassene Hilfeleistung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Elias3108  28.04.2024, 06:12

Finde ich schwierig so pauschal zu sagen.. Ich bin selber in der FF und auch in der Bereitschaft vom DRK.. Aber das Privatleben geht immer vor.. Wenn ich keine Zeit habe weil ich mit Freunden im Restaurant bin und es einen Einsatz gibt, bleibe ich sitzen.. Heißt nicht unsonst - Freiwillig.. Das als unterlassene Hilfeleistung hinzustellen ist schon ein wenig frech😉

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26Sammy112  28.04.2024, 20:10
@Elias3108
Das als unterlassene Hilfeleistung hinzustellen ist schon ein wenig frech😉

Nein, das ist die Realität!

Wenn ich keine Zeit habe weil ich mit Freunden im Restaurant bin und es einen Einsatz gibt, bleibe ich sitzen..

Das würdest Du bei uns ein oder zwei mal machen... dann hättest Du das erste Gespräch mit der Wehrführung und beim weiteren mal wärst Du dann draußen.

Niemand erwartet von Dir, während einer Trauerfeier, der Schulabschlussfeier des Kindes oder einer Hochzeit zum Einsatz zu kommen.
Ein Restaurantbesuch mit Freunden hingegen ist aus meiner Sicht kein triftiger Grund, seine Dienstpflicht zu verletzen. Jedenfalls nicht, solange man dabei keinen Alkohol getrunken hat, denn das wiederum würde die Teilnahme am Einsatz ausschließen.

Wie gesagt: Mit dem Eintritt in den Einsatzdienst der FF wirst Du auf das Feuerwehrgesetz Deines Bundeslandes verpflichtet - und in dem steht ganz klar, dass Du an Diensten und vor allem Einsätzen teilzunehmen hast, sofern keine übergeordneten Gründe entgegen stehen. Und ein einfacher Restaurantbesuch ist kein übergeordneter Grund.

Heißt nicht unsonst - Freiwillig.. 

Du hast Dich ja freiwillig entschieden, in den Einsatzdienst der FF einzutreten und hast Dich freiwillig auf das Brandschutzgesetz und ggfs. die kommunale Satzung für das Feuerwehrwesen verpflichtet. Und Du kannst dieses Engagement jederzeit beenden. DAS ist das "Freiwillig" in "Freiwillige Feuerwehr". "Freiwillig" bedeutet nicht, dass man frei entscheiden kann, an welchen Diensten und Einsätzen man teilnimmt.

Das als unterlassene Hilfeleistung hinzustellen ist schon ein wenig frech😉

Nein, ist es nicht. Denn nochmal: Du hast Dich verpflichtet, Einsätze wahrzunehmen. Dafür wurdest Du mit Steuergeldern ausgebildet. Kommst Du dem ohne triftigen Grund nicht nach, dann ist das durchaus unterlassene Hilfeleistung.

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Solange es nicht beim Einsatz ist, sagst Du einfach, dass Du keine Lust hast.

Niemand reißt dir ein Bein aus, wenn du einmal bei der Übung fehlst. Kündige es rechtzeitig in eurer Gruppe an und gut.

Woher ich das weiß:Hobby – Freiwilliger Feuerwehrmann

naja, wenn ich bedenke, daß andere Leute statt Bundeswehr & Zivildienst 10 Jahre verpflichtend u. a. bei JUH; DRK oder THW arbeiten mußten, habe ich als ehrenamtlicher Helfer dann mehr Stunden absolviert als Verpflichtete.

Nun entfällt der allgemeine Wehrdienst...

Das Wort "freiwillig" impliziert ja schon, dass das Ganze kein Zwang ist. Wenn du also mal keine Lust hast trägst du halt ein, dass du nicht kommst und gut ist.

superjulian04  26.04.2024, 17:28

Jein, also prinzipiell geht man schon eine Art Dienstpflicht ein und ist auch dazu angehalten, regelmäßig zu kommen. Das ist also nicht wie bei einem Sportverein, wo das wirklich egal ist wie oft einer kommt. Allerdings hat man auch einfach nicht immer Zeit und Lust und dafür reißt einem auch keiner ein Bein aus.

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26Sammy112  27.04.2024, 19:55

Das stimmt so ganz nicht... freiwillig sind der Ein- und Austitt. Dazwischen geht man mit der Kommune, also der Stadt oder Gemeinde, eine Dienstverpflichtung im Rahmen des jeweiligen für das Bundesland geltenden Feuerwehrgesetzes ein.

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