Wie kann ich mich gegen Zettel an der Windschutzscheibe wehren?
Bei meinem Arbeitsplatz gibt es wenige Parkplätze, die zum Firmengelände gehören. Deshalb hat unsere Chefin vor vielen Jahren eine Vereinbarung mit der Autowerkstatt auf dem gegenüberliegenden Gelände getroffen, damit die Mitarbeiter dort parken können. Es gibt sehr viel Platz, mit der Werkstatt gab es noch nie ein Problem.
Aber: an diese Fläche angrenzend steht ein Haus, dessen Bewohner der Meinung ist, er habe ein Mitspracherecht, wer auf dieser Fläche parken dürfe (hat er nicht.) Bei dieser Fläche handelt es sich um das Privatgrundstück des Werkstatteigentümers und sie befindet sich neben dem besagten Haus, nicht an der Straße.
Nun hab ich immer mal wieder "Liebesbriefe" a la "Sie dürfen hier nicht parken, das ist kein öffentlicher Parkplatz" oder "Ihr Auto ist zu groß, wir dulden das nicht vor unserem Fenster" (obwohl in reichlich Abstand zum Grundstück des Mannes geparkt wird, ca 2-3 m bis zum Gartenrandstein, von da weitere 4 m bis zum Haus)
So weit, so nervig. Heute hatte ich nun einen Zettel mit Tesafilm auf die Scheibe geklebt. Die Rückstände konnte ich natürlich nicht direkt wegputzen und auch zuhause war es nicht mal eben weggewischt. Auf Ansprache reagiert der Mann stur, da ist nichts zu machen. Chefin und Kollegen haben auch schon häufig das Gespräch gesucht und ignorieren die Zettel schon lange (bisher nur geklemmt, nicht geklebt)
Habe ich rechtlich IRGENDWAS in der Hand? Ich will keinen Streit vom Zaun brechen, aber habe auch keine Lust jedes mal nach der Arbeit mein Auto von Kleberückständen zu befreien, muss ich mir das wirklich gefallen lassen?
10 Antworten
Lass ihm doch auch mal einen Zettel zukommen, allerdings einen, auf dem steht, dass Du um einen offiziellen, schriftlichen Nachweis bittest, anhand dessen er die Rechtmäßigkeit seiner Behauptungen / Forderungen beweisen kann, da selbst der Grundstückseigentümer, wie er Euch mitteilte, das vorhandensein eines solchen Sondernutzungsrechts bestreitet.
Gib als Kontakt-Adresse am besten die von Deinem Arbeitsplatz an, natürlich incl. Deinem Namen, damit Du auch nichts verpasst.
Hallo Wolffie
Habe deine Frage erst jetzt gelesen.
Grundsätzlich ist es Sache des Besitzers, sich gegen solche Belästigungen zu wehren. Der Grundbesitzer kann also diesem Nachbarn 1. verbieten seinen Grund und Boden zu betreten und 2. mit einer Besitzstörungsklage drohen, wenn der Nachbar trotzdem den Parkplatz betritt um z. B. solche Zettel an deinem Auto anzubringen. 3. Kann der Besitzer vom Nachbar verlangen, dass dieser ein Unterlassungsformular unterschreibt. Im Fall der Weiterführung der Belästigung und Besitzstörung kann der Besitzer eine empfindliche Strafe und die Übernahme aller Kosten inkl. Rechtsanwalt androhen und rechtlich auch durchsetzen.
Besonders praktisch ist in diesem Fall, dass der Nachbar sogar mit den Zetteln den Beweis erbringt, dass er unrechtmässig auf den Parkplatz ging und auch unrechtmässig seine Aktionen durchzieht.
Du musst keinen "Streit vom Zaun" brechen, das macht ja der Nachbar. Jedoch braucht es eine eindeutige Reaktion, indem der Besitzer dem Störer klar und eindeutig den Tarif bekannt gibt, falls er seine Aktionen nicht unterlässt.
Also mit dem Besitzer reden und ein dementsprechendes Schreiben an den Nachbar verfassen. Er ist damit informiert, dass der Parkplatz nicht zu seinem "Reich" gehört und er diesen nicht mehr betreten darf ohne entsprechende Konsequenzen einer anzeige. Sollte das nicht helfen, beim nächsten Vorfall die Beweise sichern und alles dem Rechtsanwalt übergeben.
Siehe Beispiel:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/besitzstoerung_078133.html
https://autorevue.at/ratgeber/besitzstoerungsklage-privatparkplatz
https://autorevue.at/ratgeber/besitzstoerungsklage-privatparkplatz
Als Besitzstörung kann man sogar Werbeflyer im Briefkasten oder am Auto einklagen.
In Ö oder D gibt es sogar Grundbesitzer, die schon alleine beim irrtümlichen Befahren ohne zu Parken oder bei einem Notfall eine Mega-Rechnung gesetzlich durchsetzen!
https://www.heute.at/s/im-einsatz-360-euro-park-strafe-fuer-sanitaeter-in-wien-100153237
Schönen Gruss und viel Erfolg. mary
Ignorieren und dabei Lächeln. Strafrechtlich ist das nix.
Es ist manchmal echt interessant zu sehen, was einige Leute für ein Rechtsverständnis haben (bezogen auf den Hausbewohner).
Du sagtest, dass deine Chefin und Kollegen schon versucht haben mit ihm zu sprechen. Wie sieht es mit dem Eigentümer des Parkplatzes aus? Besteht die Möglichkeit, dass deine Chefin einmal Rücksprache mit dem Werkstattbetreiber hält, den Sachverhalt schildert und dieser als Grundstückseigentümer mit dem Herrn redet?
Rein rechtlich ist das erstmal nichts für die Polizei. Zettel per Klebestreifen an die Windschutzscheibe oder sonst wo hin zu kleben reicht i. d. R. noch nicht für eine Sachbeschädigung, auch wenn es verständlicherweise super nervig ist.
Die Eigentumsverhältnisse sind wie gesagt ganz klar geregelt. Ja es gab schon mehrere Gespräche und dieser Herr ist mit dem Werkstattinhaber auch schon lange im Klinsch, auch wegen anderer Sachen. Ist wohl einfach ein Querulant. Interessant ist ja auch, dass der Mann außer Briefe schreiben nichts weiter macht seit Jahren, das lässt schon vermuten, dass er im Unrecht ist.
Vielleicht schreib ich ihm mal einen Brief mit Verweis und Kontaktdaten des zuständigen Ordnungsamtes... Falls es denn eine rechtliche Grundlage für seine Annahme gäbe.
Option 1 wäre dem Typen die Hölle heiß zu machen (wenn du dir zu 100% sicher bist dass er bzgl des Parkplatzes nix zu sagen hat), normal reden bzw. nett nachfragen bringt ja anscheinend nix...
Option 2 eine Anzeige. Solltest natürlich erstmal mit der Polizei sprechen und dich über deine "Möglichkeiten" informieren. Mir würden da evtl. die Tatbestände der Belästigung, Sachbeschädigung und (falls ihm deine Chefin oder der Chef der Werkstatt ein Hausverbot erteilt hat), Hausfriedensbruch einfallen.
Bei evtl. Hausfriedensbruch wäre aber der Werkstattbetreiber der Geschädigte.