Ich hatte einen ähnlichen Fall. Fahrzeug war geparkt - Unfallverursacher verschätzt sich mit der Länge seines Fahrzeuges und fährt mir in den Stoßfänger. Der Halter des Unfallfahrzeuges hatte sich erstmal darüber aufgeregt, wie es denn sein kann, dass ich weiß wo er versichert ist und er von seiner Versicherung plötzlich kontaktiert wurde (Stichwort Zentralauskunft für Kfz-Versicherungen). Im Anschluss bestand er darauf den Schadensfall selbst abzuwickeln und als Zahler würde es ihm ja zustehen, selbst zu entscheiden wo das geschädigte Fahrzeug repariert werden soll. Alles kompletter Bullshit. Ich nehme an, dass du das Kennzeichen des Unfallverursachers hast? Wenn er sich quer stellt, lässt du den Schäden einfach über seine Versicherung begleichen (Ich erwähnte die Zentralauskunft, findet man recht einfach bei Google). Der Unfallverursacher hat bei so einem Fall absolut Null zu melden, wo DEIN Fahrzeug, welches ER beschädigt hat repariert wird.

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Auch du dürftest ihn nicht besitzen. Um es kurz zu machen:

Teleskopschlagstock = Waffe

Umgang mit Waffen (also auch der reine Besitz (Ja, auch wenn er jemand anderem gehört und du ihn einfach nur in die Hand nimmst)) -> nur Volljährigen gestattet.

Es gibt Ausnahmen, die treffen bei dir aber nicht zu. Ergebnis = du hast im Sinne des Waffengesetzes ordnungswidrig gehandelt.

Anders würde es aussehen, wenn du bereits 18+ wärst. Dann dürftest du einen Schlagstock ohne Probleme besitzen (Zuhause, in deine eigenen vier Wänden versteht sich)

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Dürfte gefragt werden warum unbedingt Waffe?

Wenn es nicht Bundeswehr, Polizei oder Zoll werden soll, dann sieht es da recht mau aus. Für jegliche Spezialeinheiten musst du entweder bei der Polizei, beim Zoll oder der Bundeswehr sein.

Es soll Sicherheitsdienste geben, denen der Umgang mit Waffen erlaubt ist. Namentlich ist mir da jedoch keiner bekannt.

Wenn du unbedingt mit Waffen zu tun haben möchtest: Schützenverein. Ich kenne deine Intention dahinter nicht, ich stelle folgende Aussage aber einfach mal ohne jegliche Wertung dir gegenüber in den Raum:

Wir brauchen keine schießgeilen Idioten in oben genannten Behörden.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche.

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Wenn du in Deutschland wohnst und funktionierende Taschenlampen meinst gibt es da nur eine Antwort: Finger weg!
Waffenlampen (dazu zählen auch "Laserpointer") sind für Privatpersonen verbotene Gegenstände. Die Einzige Ausnahme gilt hier für bestimmte Behörden und Händler mit speziellen Lizenzen. Alleine der Besitz einer solchen Waffenlampe stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Das Selbe gilt übrigens auch, wenn eine handelsübliche Taschenlampe einfach nur (mit z.B. Panzertape) an die Waffe geklebt wird.

Es gibt diverse Shops, welche deaktivierte Waffenlampen / Nachbauten anbieten. Diese dürfen mit allgemein gebräuchlichen Mitteln nicht wieder funktionstüchtig gemacht werden. Das wäre die einzige Möglichkeit. Der große Nachteil ist dann natürlich leider, dass die Lampe rein optischer Natur ist und absolut keine Funktion besitzt.

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Das ist von Spielfeld zu Spielfeld unterschiedlich. Einige Betreiber von Feldern bieten dies an und andere eben nicht. Die einfachste Lösung wäre, wenn du beim Spielfeldbetreiber deiner Begierde einfach anfragst. Die können dir das am ehesten beantworten. Oder du fragst vorab andere Spieler, die an einem der Spieltage anwesend sind, ob sie dir für ein Spiel Ausrüstung leihen würden. Die Community ist da sehr offen und hilft auch gerne weiter.

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Das stellt generell kein Problem dar. Ausnahmen bei denen es ein Problem darstellt sind das Vermummen beim Autofahren (als Fahrer versteht sich) und Demonstrationslagen. Je nach Bundesland kann es entweder eine Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise eine Straftat darstellen (jedes Bundesland kann sein eigenes Versammlungsgesetz nutzen. Somit können sich in dieser Hinsicht einige Normen unterscheiden).

Was definitiv problematisch ist: Das Herumlaufen mit einem Katana (Sofern es sich dabei nicht um einen Dekogegenstand sondern um ein echtes Schwert handelt) - Auch wenn du ein Dekokatana verwendest, welches keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt, könnte es unteranderem zu einer Kontrolle durch die Polizei kommen, wenn jemand Angst bekommt und dies meldet bzw. die Beamten dich damit öffentlich umherlaufen sehen.

Was absolut nicht geht und wovon ich dir auch tunlichst abraten würde:

Der Besitz von Wurfsternen oder einem Nunchacku. Diese Gegenstände sind verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes und würden eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz + die Einziehung der Waffen nachsichziehen.

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Tests wie Urintests oder eben ein Atemalkoholtest sind immer freiwillig. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass du z.B. unter dem Einfluss von Alkohol (oder Drogen) ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führst, kann auch eine Blutprobenentnahme angeordnet werden. Für bestimmte Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten (Owis im Sinne von Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,1 ‰ / Einfluss von Rauschmitteln) kann seit 2017 auch direkt vor Ort eine Blutprobenentnahme durch die Beamten selbst angeordnet werden. Die Blutentnahme ist eine Vollziehbare Anordnung und kann bei dem Nichtmitwirken des Probanden auch unter Zwang durchgeführt werden.

Diese freiwilligen Tests sind i.d.R. eine gute Möglichkeit seine Fahrtüchtigkeit zu unterstreichen und somit (sofern mit dem Rest des Fahrzeuges alles OK ist und sonst keine weiteren Sachen vorliegen) die Verkehrskontrolle abzukürzen.

Wenn du solch einen Test ablehnst, kann es passieren, dass die Beamten etwas genauer fragen, da eine der Hauptaufgaben der Schutzpolizei die Überwachung des Straßenverkehrs ist. Sollte der Beamte den Verdacht haben, dass du alkoholisiert bist oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehst, kann eben eine solche Blutprobenentnahme angeordnet werden. Auch, wenn du völlig nüchtern bist, jedoch alles verweigerst und auf Außenstehende aber generell (nur ein Beispiel) verpeilt oder in irgendeiner Weise beeinflusst wirkst.

Der Atemalkoholtest dauert keine zwei Minuten und tut nicht weh.

Kleines Fallbeispiel:

Ich hatte mit einem Kollegen vor einiger Zeit mal einen Herren kontrolliert, der absolut betrunken wirkte. Leicht auffälliges Fahrverhalten, sehr nuschelige und langsame Aussprache, Stimmungsschwankungen hoch 10, wankender Gang, aus dem Fahrzeug roch es nach Alkohol und im Kofferraum stand ein Kasten Bier mit überwiegend leeren Flaschen, jedoch noch ein paar verschlossenen und gefüllten darin. Auf die Frage, ob er vor Fahrtantritt alkoholische Getränke konsumiert hätte, antwortet er "Nein, zuletzt gestern Abend" (Zeitpunkt der Kontrolle gegen Mittag). Einen Atemalkoholtest lehnte er wehement ab (was ja sein gutes Recht ist). Wir erklärten im die Sachlage, dass er auf uns sturzbetrunken wirkte. Er bestritt dies. Wir boten ihm mehrmalig die Möglichkeit an, uns mit einem einfachen Test vom Gegenteil zu überzeugen. Er blieb bei der Ablehnung des Tests. Unter den oben genannten Gesichtspunkten ordneten wir eine Blutprobenentnahme an. Die gesamte Prozedur zog sich ca. 2 1/2 Stunden + dass wir ihm für 24 Stunden die Weiterfahrt untersagten. Das Ende vom Lied: Blutergebnis 0,00 ‰.

Die Kosten für die Blutprobenentnahme trägt in solch einem Fall natürlich nicht der betroffene Bürger. Nur ärgerlich für ihn, dass die Maßnahmen so viel Zeit gefressen haben und er 24 Stunden nicht fahren durfte. Alles hätte durch einen einfachen Atemalkoholtest vermieden werden können.

Letztendlich ist und bleibt es deine Entscheidung, ob du in so einen Test einwilligst oder nicht. Es gibt Kollegen, welche den Bürger gerne "bequatschen" und so einen Test als Pflicht darstellen. Davon bin ich persönlich absolut kein Fan, dafür bin ich nicht Polizist geworden.

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Jeder kann sich mit Alkohol zu Tode saufen. Natürlich ist das von Mensch zu Mensch etwas unterschiedlich, jedoch absolut kein "Problem". Jemand der keinen Alkohol gewöhnt ist, wird wesentlich schneller in einen kritischen Bereich kommen, als jemand der schon seit Jahren alkoholabhängig ist und jeden Tag trinkt. Das geht soweit, dass einige Menschen mit 3 Promille aufwärts noch mehr oder weniger ganz normal geradeaus laufen und sich artikulieren können.

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Wenn ein Mitfahrer, in diesem Fall Beifahrerin, deine Tür öffnet und dabei ein anderes Auto beschädigt, stellt es keinen Unfall dar sondern allerhöchsten eine Sachbeschädigung. Anders würde es aussehen, wenn du als Fahrer deine Fahrertür öffnest und dabei das selbe passiert. Dann würde es wieder als Verkehrsunfall gelten und wäre im Falle einer Flucht auch über den § 142 StGB (Unfallflucht) abgedeckt. Der Sinn dahinter ist natürlich wirklich sehr fragwürdig. So sieht allerdings die aktuelle rechtliche Lage dazu aus.

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nie

TikTok ist für mich persönlich einfach Abfall. Sollte es jemals zu dieser Situation kommen, dass die Betreiber von TikTok Facebook und Co. aufkaufen (was ich nicht glaube), würde ich alle meine zusammenhängenden Accounts deaktivieren. Alternativen gibt es genug.

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Viel Wasser trinken und abwarten. Sofern irgendwelche Beschwerden im Sinne von kalter Schweiß, starke Kopfschmerzen etc. dazukomme sollten, suche bitte einen Arzt auf.

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Hauteng dürfen die T-Shirts natürlich nicht sein, dann sieht man es logischerweise sofort. Die Unterziehschutzweste (SK1 beschusshemmende Weste mit Stichschutz) die wir damals bekommen haben, konnte man bei etwas weiterer Kleidung auch im Sommer recht gut unauffällig tragen. Kommt natürlich sehr stark darauf an, wie stichsicher die Weste sein soll. Das Nonplusultra wird sicherlich eine bestimmte Dicke haben. Denk aber dran, dass Verletzungen durch Messer / scharfe o. spitze Gegenstände generell auch im Bereich der Extremitäten sehr schnell verdammt gefährlich werden können.

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Wie kann ich mich gegen Zettel an der Windschutzscheibe wehren?

Bei meinem Arbeitsplatz gibt es wenige Parkplätze, die zum Firmengelände gehören. Deshalb hat unsere Chefin vor vielen Jahren eine Vereinbarung mit der Autowerkstatt auf dem gegenüberliegenden Gelände getroffen, damit die Mitarbeiter dort parken können. Es gibt sehr viel Platz, mit der Werkstatt gab es noch nie ein Problem.

Aber: an diese Fläche angrenzend steht ein Haus, dessen Bewohner der Meinung ist, er habe ein Mitspracherecht, wer auf dieser Fläche parken dürfe (hat er nicht.) Bei dieser Fläche handelt es sich um das Privatgrundstück des Werkstatteigentümers und sie befindet sich neben dem besagten Haus, nicht an der Straße.

Nun hab ich immer mal wieder "Liebesbriefe" a la "Sie dürfen hier nicht parken, das ist kein öffentlicher Parkplatz" oder "Ihr Auto ist zu groß, wir dulden das nicht vor unserem Fenster" (obwohl in reichlich Abstand zum Grundstück des Mannes geparkt wird, ca 2-3 m bis zum Gartenrandstein, von da weitere 4 m bis zum Haus)

So weit, so nervig. Heute hatte ich nun einen Zettel mit Tesafilm auf die Scheibe geklebt. Die Rückstände konnte ich natürlich nicht direkt wegputzen und auch zuhause war es nicht mal eben weggewischt. Auf Ansprache reagiert der Mann stur, da ist nichts zu machen. Chefin und Kollegen haben auch schon häufig das Gespräch gesucht und ignorieren die Zettel schon lange (bisher nur geklemmt, nicht geklebt)

Habe ich rechtlich IRGENDWAS in der Hand? Ich will keinen Streit vom Zaun brechen, aber habe auch keine Lust jedes mal nach der Arbeit mein Auto von Kleberückständen zu befreien, muss ich mir das wirklich gefallen lassen?

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Es ist manchmal echt interessant zu sehen, was einige Leute für ein Rechtsverständnis haben (bezogen auf den Hausbewohner).

Du sagtest, dass deine Chefin und Kollegen schon versucht haben mit ihm zu sprechen. Wie sieht es mit dem Eigentümer des Parkplatzes aus? Besteht die Möglichkeit, dass deine Chefin einmal Rücksprache mit dem Werkstattbetreiber hält, den Sachverhalt schildert und dieser als Grundstückseigentümer mit dem Herrn redet?

Rein rechtlich ist das erstmal nichts für die Polizei. Zettel per Klebestreifen an die Windschutzscheibe oder sonst wo hin zu kleben reicht i. d. R. noch nicht für eine Sachbeschädigung, auch wenn es verständlicherweise super nervig ist.

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Wichtig wäre hier, dass dein Monitor auch HDR unterstützt. Sonst bringt dir diese Option in Windows / Spielen rein gar nichts, da der Monitor es nicht darstellen kann.

Ob er es unterstützt oder nicht geht aus deiner Frage leider nicht richtig hervor.

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Ob und wie lange man als Schüler ein Praktikum bei der Polizei machen kann hängt sehr stark vom Bundesland und der jeweiligen Dienststelle ab.

Wir habe bei uns des Öfteren mal Schülerpraktikanten. Allerdings dann auch nur im Zeitraum der Frühschicht mit einem etwas späteren "Dienstbeginn". Die Praktikanten können bei uns im Streifenwagen mitfahren, ihre Fragen stellen, sich das Berichtswesen und z.B. Verkehrskontrollen anschauen.

Wenn allerdings ein heikler Auftrag kommt, welcher möglicherweise Sonder- und Wegerechte erfordert, werden die Praktikanten abgesetzt, da das Risiko in diesem Fall einfach zu hoch währe. Ist für die Schülerpraktikanten dann natürlich doof, da man die wirklich spannenden Sachverhalte nicht mitbekommt.

Die letzten Schülerpraktikanten waren leider sehr Lustlos / desinteressiert und haben dieses Praktikum nur gemacht, weil sie es von der Schule aus "mussten". Ist dann natürlich für uns auch nicht so toll, wenn man dem Prakti jedes Wort aus der Nase ziehen muss und dieser seine Zeit bei uns einfach nur abpimmelt.

Ein Schülerpraktikum bei der Polizei kann Spaß machen, wenn man an eine vernünftige Dienststelle mit motivierten Kollegen gelangt. Wenn das Spannendste im Revierbereich aber ist, dass man einmal im Jahr eine Kuh oder ein Pferd von der Straße scheucht, ist es nicht wirklich zu empfehlen. Das kann dann wirklich sehr langweilig werden ^^"

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Ja und Nein. In der letzten Waffengesetzesänderung gab es einige fragwürdige Neuerungen. Aus der Sicht eines Beamten begrüße ich es natürlich, dass ich nicht in jede Verkehrskontrolle mit gezogener Waffe einsteige, weil ich davon ausgehen muss, dass der Fahrzeugführer oder die anderen Insassen mit hoher Wahrscheinlichkeit bewaffnet sind.

Auf der anderen Seite möchte ich aber auch nicht, dass jeder streng reglementiert wird, da der Schießsport durchaus seine Daseinsberechtigung hat. Ich bin am Waffenrecht sehr interessiert, umso trauriger finde ich es, wenn Menschen achtlos mit den aktuellen Regelungen umgehen und mit ihrem Verhalten ein schlechtes Licht auf ehrliche Sportschschützen, Jäger und co. werfen.

Thema Messer:

Meiner Ansicht nach gibt es da leider zu wenig Aufklärung. Bestes Beispiel sind Einhandmesser. Sie dürfen besessen, aber nicht ohne berechtigtes Interesse geführt werden. Wenn sich jetzt ein normaler Bürger ein solches Messer zulegt, weil es durchaus ein nützlicher Alltagsgegenstand sein kann, dann kann es bei einer z.B. Verkehrskontrolle plötzlich ein böses Erwachen geben. Die Ordnungswidrigkeit kann sehr teuer werden und das Messer wird erstmal eingezogen.

Schwerter, Dolche usw. sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie dürfen ab 18 Jahren erworben und besessen, jedoch nicht geführt werden. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. I. d. R. läuft natürlich so ziemlich niemand mit einem scharfen Schwert durch die Welt.

Selbstverteidigung mit Waffen aller Art ist ein sehr heikles Thema. Um nochmal auf die Einhandmesser zurückzukommen: Selbstverteidung ist kein berechtigtes Interesse zum Führen solcher Messer!

Generell wünscht man sich natürlich, dass man keine Waffen zur Selbstverteidigung benötigt. Das ist und wird wahrscheinlich leider auch nur Wunschdenken bleiben.

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Es müsste auf Reddit oder andere Internetforen extra Bereiche für genau dieses Anliegen geben. Soweit ich weiß gibt es auch spezielle Promotionserver auf Discord, welche direkt dafür gedacht sind deinen Einladungslink dort zu posten (damit könnte man aber eventuell viele Trolle anziehen)

Die nervigste Variante, mit welcher dir der Zorn der meisten User gewiss sein wird, ist das ungefragte und wahrlose Posten deines Discordservers auf allen möglichen Plattformen.

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Ohne mehr Kontext lässt sich sowas nur schwer deuten.

Wie alt ist dein Bruder? Wie alt ist sein Nachbar? Verstehen sie sich gut, sind sie eventuell sogar befreundet oder gab es mal Streit / können sie sich absolut nicht leiden? Hat er noch etwas anderes davor oder danach gesagt? Wie hat der Nachbar reagiert?

Ohne solche Informationen kann dir hier keiner sagen, ob es ein Spaß unter guten Freunden war oder dein Bruder seinem Nachbarn wirklich droht.

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