Airsoft Zubehör?

1 Antwort

Wenn du in Deutschland wohnst und funktionierende Taschenlampen meinst gibt es da nur eine Antwort: Finger weg!
Waffenlampen (dazu zählen auch "Laserpointer") sind für Privatpersonen verbotene Gegenstände. Die Einzige Ausnahme gilt hier für bestimmte Behörden und Händler mit speziellen Lizenzen. Alleine der Besitz einer solchen Waffenlampe stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Das Selbe gilt übrigens auch, wenn eine handelsübliche Taschenlampe einfach nur (mit z.B. Panzertape) an die Waffe geklebt wird.

Es gibt diverse Shops, welche deaktivierte Waffenlampen / Nachbauten anbieten. Diese dürfen mit allgemein gebräuchlichen Mitteln nicht wieder funktionstüchtig gemacht werden. Das wäre die einzige Möglichkeit. Der große Nachteil ist dann natürlich leider, dass die Lampe rein optischer Natur ist und absolut keine Funktion besitzt.