Wie kann ich eine hinterlegte Kreditsicherheit bei laufendem Kredit freigeben lassen?
Guten Tag, für einen Kredit in Höhe von ursprünglich 30.000 EUR habe ich zwei Lebensversicherungen und einen Bausparvertrag als Sicherheit abgetreten. Der Kreditrestbetrag liegt momentan bei 19.800 EUR. Den Bausparvertrag, der nun mit der eingezahlten Summe von 5.000 EUR zuteilungsfähig ist, möchte ich nutzen, um mein Girokonto bei derselben Bank auszugleichen. Mein Sachbearbeiter verweigert mir die Freigabe, dass der Bausparvertrag Teil des Kreditvertrages sei und deshalb erst nach kompletter Rückzahlung wieder freigegeben wird. Ich habe ja schon das doppelte des Wertes des BSP-Vertrags zurückgezahlt und zwar jeweils pünktlich! Was kann ich tun?
4 Antworten
Hoffe das hilft Dir weiter:
Einmal gegebene Kreditsicherheiten werden von der Bank in der Regel erst dann freigegeben, wenn die vollständige Darlehensrückzahlung erfolgt ist.
(2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Die Sicherheit wurde für deinen Kredit abgetreten. Der ist noch nicht zurückgezahlt. von daher braucht die Bank deinen Bausparvertrag auch nicht frei geben.
nichts. du hast eine sicherheit für den kredit vereinbart. die kann die bank behalten bis der kredit abbezahlt ist.
die bank wird das machen was im vertrag steht. sie wird da nicht auf das geld und die zinsen verzichten.
Sie muss weder auf Geld noch auf Zinsen verzichten, nur auf eine Sicherheit, die hinsichtlich der Summe gar nicht mehr benötigt wird...
Melde dich beim Vorstand an.
Er kann dir helfen. Hart bleiben.
Stimmt, so ein Vorstand hat eine Menge Langeweile und viel Verständnis für Leute, die sich nicht an einmal geschlossene Verträge halten wollen. Und wenn das nicht hilft , geht man zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Für wen ist denn ein eigentlich Vorstand da, wenn nicht für seine Kunden?
Für die Anteileigner, für die Angestellten z. B. Aber das ist doch hier auch gar nicht die Frage. Der Fragesteller hat einen Vertrag unterschrieben und will sich jetzt nicht daran halten. Wieso sollte ihn dabei der Vertragspartner unterstützen?
Welchen materiellen Nachteil hat die Bank bei der gewünschten Anpassung? Sind dabei etwa nur der mögliche Kreditweiterverkauf und die ständige Vorstandsgier hinderlich?
Offensichtlich paßt das Wort „Dienstleistung“ nicht mehr in den Bereich von Bankunternehmen.
Habe ich die Moralfrage übersehen? Ich dachte, es geht hier um die Rechtslage. Und diesbezüglich hilft weder der Verweis an den Vorstand noch dein tolles
Hart bleiben.
Eher hilft vielleicht ein nettes "Bitte, bitte".
Ist das eine kundenfreundliche Bank oder eine Abzockerbank?
Die Bank würde doch auch ein Aktiendepot anpassen, wenn die Kurse fallen. Oder sollte ich mich da etwa täuschen?