wie kann ich auch mietrecht haben?

7 Antworten

Du kannst nicht so einfach Mietrecht haben. Dazu müsste der Mietvertrag einvernehmlich mit dem Vermieter und dem gegenwärtigen Hauptmieter geändert werden, so dass du als zweiter Hauptmieter in den Mietvertrag eintrittst. Damit verbunden wäre die volle Haftung für die monatliche Mietzahlung genau so wie der alleinige Mieter. Da du aber nicht gleichberechtigter Geschäftspartner bist und nicht die hälftigen Einkünfte aus der Bar hast, hast du nur das Risiko aber nicht den Gewinn. Das wäre eine ganz schlechte persönliche Entscheidung. Die Übernahme von Verantwortung im Bargeschäft sollte durch befristeten Vertrag geregelt sein, der deine Arbeitszeit, Pflichten und Rechte sowie eine angemessene Bezahlung für dich beinhaltet (400€-Job).

"Mietrecht haben" ... was soll denn damit gemeint sein? Dein Problem hat wohl nichts mit Mietrecht zu tun. Ich sehe hier evtl. arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Propbleme. Will er dir die Bar verpachten?

Ich verstehe nicht, was in diesem Zusammenhang "Mietrecht haben" bedeuten soll. Wenn ich Probleme mit meinem Vermieter habe, dann greift z. B. das Mietrecht. Aber in deinem Fall?

So wie es sich anhört, erledigst du im Moment kleinere Aufgaben für eine Tasse Tee. Zukünftig sollst du aber mehr oder weniger auch die Aufgaben deines Bekannten übernehmen. Für die Ehre?

So etwas sollte klar vertraglich geregelt sein. Laß dich nicht in irgendetwas hineinziehen, das dir in kürzester Zeit über den Kopf wachsen könnte.

Unterschreib nichts, was nicht klar ausdrückt, daß du keine finanziellen Verpflichtungen eingehst! Tritt nicht in den Miet- bzw. Pachtvertrag deines Bekannten ein!

Im Zweifelsfall frage einen Anwalt um Hilfe. Dieses Geld könnte sich lohnen. Dein Bekannter scheint nicht seriös zu sein.

Dieser Mann nutzt deine Hilfsbereitschaft aus und will dich mit in einen Mietvertrag drängen,sodaß wenn er nicht die Miete zahlt oder zahlen kann,du das ganze übernehmen darfst und das würde ich an deiner Stelle nicht tun...Du hast auch so genug Geld und übernimmst das Risiko für die Bar mit, wenn du dich auf sein Angebot einlässt.

Sollte es sich, wenn von Mietrecht gesprochen wird, nur um ein sog. Hausrecht handeln, wäre daran nichts falsches zu erkennen. Hausrecht würde bedeuten, wenn sich wer nicht ordentlich verhält, könntest Du dasjenige aus der Shishabar entfernen, not falls mit der Polizei entfernen lassen. Ansonsten könnte das als Handlungsvollmacht verstehen, sobald sich aus dieser Vollmacht auch Verpflichtungen, besonders in finanzieler Art sich zubeteilligen, wäre ich sehr sehr vorsichtig.