Wie ist denn Paragraph 130 StGb richtig zu verstehen?

3 Antworten

Guten Tag!

Aus strafrechtlicher Sicht schützt der Volksverhetzungsparagraph gemäß § 130 StGB in erster Linie den öffentlichen Frieden sowie die persönliche Würde des Menschen (vgl. BGH NJW 1995, 340 (341); BVerfG NStZ 1992, 535). Mit dem Gesetz soll unter anderem die Verbreitung, Verharmlosung beziehungsweise die Kundgabe des NS-Gedankenguts verhindert und Personen, die zu dieser Zeit einem schrecklichen Schicksal ausgeliefert waren, geschützt werden. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, d.h. es reicht allein, dass durch die Tathandlung eine Gefahr für das betroffene Schutzgut besteht, die jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. So lässt es sich jedenfalls aus der Literatur entnehmen.

Der Schutz wird durch Strafe sanktioniert. Das Strafrecht verfolgt den Zweck, eine Abschreckungswirkung gegenüber der Allgemeinheit zu entfalten und dient dem Ausgleich des Unrechts. Auch wenn jeder seine Meinung nach Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG frei verbreiten kann, endet sie dort, wo Unrecht begangen und Personen beziehungsweise Volksgruppen in der Würde angegriffen werden. Mit der Vollstreckung der Strafe nach § 130 StGB wird gegenüber der Gesellschaft das Schutzerfordernis bestätigt.

Kurz gesagt: Der gesellschaftliche Frieden für ein gemeinsames Zusammenleben im sozialen Kollektiv soll erhalten bleiben und nicht gestört werden. Daher hat der Gesetzgeber ein solches Verhalten unter Strafe gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche
wieso muss man aber diese offenkundige Tatsache per Gesetz aufrechterhalten?

Weil es auch nach dem Krieg noch viele Nazis gab, die die Verbrechen leugneten oder relativierten. Aus Respekt vor den Opfern hat man es dann unter Strafe gestellt. Wenn es diese Idioten nicht gegeben hätte, wäre der Paragraph gar nicht notwendig gewesen. Leider gibt es solche Typen bis heute.


Sonichtzu 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 15:21

Wer hat den in der Besatzungszeit in Deutschland den diese Szenarien gewagt es zu leugnen? Die Menschen mussten doch sich dann diese Leichenberge selbst anschauen im Basein der Besatzungsarmeen.

und soweit ich weiß, der Holocaust-Paragraf wurde ja erst einstimmig abgelehnt im Bundestag, weil dieser nicht im Einklang zu bringen ist mit Paragrooh 5 im Grundgesetz der Meinungsfreiheit!

Nofear20  12.01.2025, 15:27
@Sonichtzu
Wer hat den in der Besatzungszeit in Deutschland den diese Szenarien gewagt es zu leugnen? Die Menschen mussten doch sich dann diese Leichenberge selbst anschauen im Basein der Besatzungsarmeen.

Nazis waren auch nach dem Krieg oft wieder in Amt und Würden. Fast der gesamte Justizapparat wurde übernommen. Da gab es mehr Leugner, als den Opfern und Überlebenden lieb sein konnte.

und soweit ich weiß, der Holocaust-Paragraf wurde ja erst einstimmig abgelehnt im Bundestag, weil dieser nicht im Einklang zu bringen ist mit Paragrooh 5 im Grundgesetz der Meinungsfreiheit!

Man hat dann eingesehen, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo die Würde des Menschen verletzt wird. Meinungsfreiheit heißt ja nicht, Volksverhetzung, Hass- und Hetze und Beleidigungen verbreiten zu können ohne Konsequenzen. Viele begreifen das bis heute nicht.