Wie ist das Verhältnis einer Frau zu der Stiefmutter ihres Ehemannes definiert, Schwägerschaft ersten Grades?
2 Antworten
Laut § 1590 BGB besteht eine Schwägerschaft im Rechtssinne nur zwischen dem Ehegatten und den (Bluts-)Verwandten des anderen Ehegatten.
<- gar keine Schwägerschaft, da die Stiefmutter keine Blutsverwandte ist?
Das hat nichts mit Schwägerin zu tun, das ist die Schwiegermutter, in diesem Fall dann die Stiefschwiegermutter.
Allexandra0809
13.11.2015, 20:12
@Ilka11
Was hast Du mit Deiner Schwägerschaft? Das hat mit Schwägerin nichts zu tun. Eine Schwägerin wäre ja die Schwester Deines Mannes. Hier geht es aber um die (Stief)mutter.
Ilka11
13.11.2015, 20:19
Fragesteller
@Allexandra0809
nein als Schwägerschaft bezeichnet man einfach nur angeheiratete Verwandschaft. Ein Stiefkind ist beispielsweise auch mit der Stiefmutter verschwägert ersten Grades.
Das weiß ich aber ich muss rausfinden, ob die beiden in einem Verwandschaftsverhältnis stehen bzw einer angeheirateten Verwandtschaft(Schwägerschaft) und zu welchem Grad...