Wie ist das eigentlich bei einer zahnzusatzversicherung?

3 Antworten

Rechnungen aus Jahr 1 können auch nur in Jahr 1 berücksichtigt werden, egal ob diese Rechnung in Jahre oder 3 eingereicht wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 14:54

Ich meinte ehr, ob ich Geld anteilig zurück bekomme, wenn ich versichert bleibe? Bin im ersten Kalenderjahr und brauche die Spange jetzt.. Ich dachte Die geben mir dieses Jahr 200, im nächsten 300, im dritten 3k

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 15:07
@anTTraXX

wenn ich es dieses Jahr mache, bekomme ich nur 200 euro. Das Geld für die nächsten Jahre ist dann „weg“??

Was wenn ich einfach warte mit der Behandlung?

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass Du nicht unmittelbar vor einer teuren abzusehenden Behandlung die Versicherung abschließt und hinterher wieder kündigst. Alternativ könnte die Versicherung auch eine Gesundheitsprüfung verlangen. Da das aufwändig und rechtlich schwierig ist, machen sie es so.

Und nein, Du bekommst nicht im dritten Jahr die Kosten aus dem ersten Jahr erstattet.


antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 14:52

Sprich wenn ich im ersten Jahr meine Zahnspange machen lasse, bekomme ich von der Versicherung nur 200€? Auch wenn ich weitere Jahre versichert bleibe?

spelman  25.04.2025, 14:53
@antwortaufrage

Genau so ist das. Du hättest die Versicherung eher abschließen müssen, damit sie zahlt.

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 14:56
@spelman

Ich glaube wir verstehen uns nicht.

ich meine: ich bin im ersten Versicherungsjahr und habe jetzt vom Kieferorthopäden gesagt bekommen, dass ich die Spange brauche.

die Versicherung zahlt mir in diesem Kalenderjahr nur 200euro für die Spange.

meine Frage ist, ich ich das Geld für das zweite und dritte Kalenderjahr bekomme, wenn ich weiterhin versichert bleibe?

(Ich weiß es nicht, sorry wenn es harsch formuliert ist)

kreuzundquerxxx  25.04.2025, 15:06
@antwortaufrage

Ja, wenn nach Versicherungsabschluß in den ersten 12 Monaten eine Zahnspangenbehandlung beginnt und du eine Rechnung bei der Versicherung einreichst, erhältst du nur 200 € zurück.

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 15:10
@kreuzundquerxxx

Letzte Frage: (und dann bekommst du deinen Stern) spielt es eine Rolle ob das im ersten Jahr festgestellt wurde? Sprich können sie sich darauf beruhen und sagen dass es eben im ersten Jahr war? Oder ist das egal? Sagen wir ich habe einen Kostenvoranschlag. Kann ich ihn dann einfach 2 Jahre später einreichen und sagen zahlt? Oder muss es frisch sein

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 15:16
@kreuzundquerxxx

Heißt das: der Kostenvoranschlag 1 zählt nur oder ich kann einfach später einen neuen machen lassen?

kreuzundquerxxx  25.04.2025, 15:33
@antwortaufrage

es ist kompliziert... ein Kostenvoranschlag ist 6 Monate gültig, der verlängert werden kann... Du kannst den Heil- und Kostenplan auch ändern lassen, sofern er noch nicht von der Krankenkasse genehmigt wurde. Was dir in deinem Fall nichts nützt...

In manchen Fällen kannst du trotz eines genehmigten Heil- und Kostenplans auch davon zurücktreten – etwa, wenn du die Zahnarztpraxis wechselst.

Die Zahnzusatzversicherung sollte vor der Zahnbehandlung von Zahnfehlstellungen (Zahnspange...) abgeschlossen sein. Andenfalls besteht kein Erstattungsanspruch.

Tipp: bestimmte Fehlstellungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse zu 100% übernommen, z.B. Kreuzbiss


antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 14:57

Hi, kannst du bitte meine fragen zu den anderen Antworten lesen. Ich glaube ich habe es schlecht formuliert

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 15:02
@kreuzundquerxxx

Die anderen Nutzer haben bereits Antworten auf meine Frage gegebenen. Ich habe darauf geantwortet, bzw. es mehr erklärt(mein Problem) kannst du das bitte lesen