Wie hoch wird das Einkommen als Werkstudent versteuert, wenn man über die 8600 €-Grenze kommt?
Wenn man als Werkstudent angestellt ist, gibt es ja eine Jahreseinkommensgrenze von 8600 €, oberhalb derer das Einkommen versteuert werden muss. Wird alles über dieser Grenze versteuert oder das gesamte Einkommen? Verdient man zum Beispiel 9600 €, müssen dann auf die 1000 € Steuern gezahlt werden oder die kompletten 9600 €? Und wie viel Prozent Steuern müssten gezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
4 Antworten
Wenn Jemand als Werkstudent angestellt wird und ein Einkommen oberhalb von ca. 960€ brutto hat, wird die ganz übliche Lohnsteuer in der Gehaltsabrechnung abgezogen. Diese Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer und in Steuerklasse 1 kommt es ohne weitere Besonderheiten auch zu keiner Nachzahlung.
Wenn man aber noch mehr wie den pauschalen Werbungskostenfreibetrag (1000€) absetzen kann, könnte man mit einer Einkommensteuererklärung noch Steuer zurück bekommen. (Verminderung des zuversteuernden Einkommens).
Steuern zahlt man nur für Einkommen oberhalb des Steuerfreibetrages. Der Einstiegssteuersatz liegt bei 12-14%, so in etwa.
Aber wie geschrieben, bei einer Anstellung als Werkstudent wird das schon über den Lohnsteuerabzug geregelt.
Der Grundfreibetrag von 8.652,- ist nciht alles was steuerfrei bleibt.
dazu kommen 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag, 36,- Euro Sonderausgabenpauschale udn 1.900,- Vorsorgepauschale.
Wenn dann mehr verdient wird, kosten die ersten 100,- Euro 14,- Euro Steuer. Danach wird es langsam mehr.
Wenn durch das Studium, oder den Weg zur Arbeit Kosten entstehen, die über 1.000,- liegen, dann sind die statt der Arbeitnehmerpauschale abzugsfähig.
Das Einkommensteuerrecht kennt keine Werkstudenten. Dieser Begriff entspringt der Sozialversicherung.
Bis 8.652,- € darf Einkommen keiner Besteuerung unterworfen werden, da dies das Existenzminimum sichert. Alles drüber unterliegt dem Einkommensteuertarif (u.a. § 32a EStG).
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