wie hoch ist der selbstbehalt bei einem alleinerziehenden Vater mit einem 4jährigen Kind?

3 Antworten

Du bist ja auch Single, auch wenn du noch ein weiteres Kind hast und du hast, wenn du nicht arbeitest, einen Selbstbehalt von 800 Euro, wenn du arbeitest, dann 1000 Euro.

Die Kinder stehen sich ja gleich, abhängig vom Alter. Aufgrund deines Einkommens wird der Unterhalt für alle Kinder berechnet, falls durch den Selbstbehalt nicht genug übrig bleibt, erfolgt eine Mangelberechnung für alle Kinder. Erst wenn der laufende Unterhalt bedient wird, geht es an die Unterhaltsschulden ran.

Wenn der jüngste Sohn das einzige Kind ist, dem derzeit noch Unterhalt zusteht, dann steht ihm der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und Alter zu, das käme dann noch zu deinem Freibetrag hinzu. Falls du keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihn kriegst.

ich bin mir zwar nicht sicher. Aber es stehen dir auf jeden Fall Kindergeld + 800€ zu (Kindergeld in diesem Alter ca. 170€ pro Monat, also insgesamt 970€). Warscheinlich kannst du aber iwie noch ein bisschen mehr rausschlagen.... viel glück!

Das Kind hat keinen Einfluss auf den Selbstbehalt, sondern hat einen eigenen Unterhaltsanspruch, der berücksichtig werden muß. Sollte es mehre minderjährige Kinder geben, dann liegt ein Mangelfall vor. In diesen Fall wird der Betrag auf die minderjährigen Kinder verteilt.

Der Selbstbehalt beträgt bei berufstätigen übrigens 1000€

Achten Sie unbedingt darauf, das wenn Sie nicht leistungsfähig sind, Sie auch keinen Titlel unterschreiben, der über der Leistungsfähigkeit liegt. Wenn Sie nicht leistungsfähig sind, dann entfällt oder reduziert sich der Unterhaltsanspruch als solcher. Es laufen dann auch keine Schulden auf.

Sollte es bereits einen Titel geben müssen Sie diesen herausfordern und notfalls klagen. Gehen Sie zum Amtsgericht und beantragen einen Beratungsschein. Damit gehen Sie dann zu einen Anwalt.

Problematisch sind hierbei jedoch immer die sog. fiktiven Einkünfte, also das was Sie bei guten Willen verdienen könnten, z.B. durch eine zusätzlich Nebentätigkeit.