Wie hoch dürfen Geldgeschenke sein, wenn man Hartz 4 bekommt?

6 Antworten

Schenkungen sind als Einkommen anzugeben.

Wovon das Amt aber nichts weiß kann das Amt nichts anrechnen, bei Überweisungen schlecht und kann nachvollzogen werden, daher wenn Geldgeschenke: Bargeld lacht.

Geldgeschenke sind zwar sozialrechtlich und ökonomisch Einkommen, allerdings sind sie nicht in jedem Fall anrechnungsfähig.

Auf Geschenke anlässlich großer religiöser/gesellschaftlicher Feste (Konfirmatioon, Firmung, usw.) hast du einen Freibetrag von 3100€ (der entspricht dem Vermögensfreibetrag); vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 12 Alg II-V

Kleiner Geld-Geschenke anlässlich des Geburtstags bleiben zumindest für Minderjährige außer Betracht, da die Anrechnung grob unbillig wäre ODER die Lage nicht soweit verbessert, dass daneben keine SGB II-Leistungen mehr gerechtfertigt wären; vgl. § 11 a Abs. 5 SGB II.

Problem: Die Fachlichen Hinweise zu §§ 11 ff. SGB II führen weder aus, was "kleiner" bedeutet, noch können sie einen Grund für die willkürliche Einschränkung auf Minderjährige aus dem Gesetz herleiten.

Heißt: bist du Volljährig, kann das Jobcenter zumindest rumzicken, wenn Geld übers Konto läuft. In dem Fall MUSS/SOLLTE Tante UNBEDING den Zweck des Geldgeschenks eingeben.

Außerdem will ein Bekannter 5 Tage in meiner Wohnung übernachten (er wohnt weiter weg und ist beruflich bei mir in der Nähe) und fragte mich, ob er mir dafür 50 Euro geben darf und diese auch versteuern würde?

Diese Aufwandsentschädigung für die Wohnraumüberlassung wäre n.E. nicht nur anzugeben, sondern auch zwingend auf deine Kosten der Unterkunft anzurechnen.
Möchte er sich hingegen an den Lebenshaltungskosten beteiligen, sollte er sich selbst um seine "Nahrung & Hygiene" kümmern; wenn er dir etwas Gutes tun möchte, könnte er dich auch einladen; in diesem Fall wäre eine Anrechnung der Geschenke auf deinen Bedarf wiederum grob unbillig.

Eine Überweisung auf dein Konto wirst du auf jeden Fall erklären müssen. Durch diesen Betrag verringert sich deine Bedürftigkeit.

Wenn du jemanden zu Besuch hast, und er leistet einen Beitrag in die Haushaltskasse, ist das OK

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geldgeschenke-ab-50-euro-sind-einkommen-5154.php

Lies das hier mal.

Ich würde mir das Geld von der Tante dann eher per Post schicken lassen, wo der Briefträger es dir bar auszahlt....

PaulineZa 
Fragesteller
 21.04.2014, 13:17
@diePest

kann man das auf meine situation übertragen? denn ich bin 38 jahre alt (also kein Kind mehr).

VirtualSelf  21.04.2014, 13:32
@PaulineZa

tja .... das ist DIE Preis-Frage.

Einerseits kennt das Gesez eine explizite Einschränkung auf Minderjährige in § 1 Abs. 1 Nr.1 2 Alg II-V, anderseits kennt der § 11 a Abs. 5 SGB II, der hier in Frage käme, keine Alterseingrenzung.

Man kann es also riskieren - wobei du Einkommen, das übers Konto läuft, in JEDEM Fall mitzuteilen solltest - und darauf hoffen, dass das JC keine anrechnung versucht. Gggf. müsstest du der Anrechnung widersprechen und klagen.

Kleinere Geldgeschenke die 50 € im Jahr nicht übersteigen,sollten nicht angerechnet werden !

Kannst du im Internet selber mal suchen ,, Geldgeschenke die 50 € im Jahr übersteigen,sind bei Hartz - lV als Einkommen anzurechnen.

Denn Rest hat dir ,, VirtualSelf " schon hinreichend erklärt !