Wie herausfinden, ob NFC / RFID in Personalausweis aktiviert wurde oder warum er nicht mit Android ausgelesen wird?
Hallo, ich habe vor einigen Monaten einen Perso mit dem NFC Symbol erhalten und möchte einige Dinge online erledigen (BaföG, Führungszeugnis etc.) - ich hab ein Telefon, das NFC bietet, ein HTC 10, NFC ist auch eingeschaltet, ich hab die AusweisApp2 installiert, aber leider läuft das Telefon noch auf Android 7.0 - ein Upgrade auf 8 oder 9 funktioniert wegen einem seltsamen Fehler nicht. Aber die App funktioniert, auch die Verbindung des Telefons mit dem Desktop usw usw. - alles geht, erst wenn ich dann z.B. die Seite der Behörden aufrufe und dort auf das NFC Symbol klicke und sich die Seite über die Verbindung mit dem Telefon verbindet, das als Kartenlesegerät dienen soll, dann geht nichts, ... beide, die Internetseitenschnittstelle und das Telefon zeigen an, das sie arbeiten und das Telefon zeigt an, dass man den Personalausweis unter das Telefon legen soll, das habe ich auch getan, aber dann geschieht nichts weiter, als ob ich den Personalausweis gar nicht drunter legen würde. Hab natürlich schon ale Positionen usw durchprobiert. Jetzt stellt sich die Frage, ob es am Telefon liegt oder möglicherweise der NFC Chip auf der Karte zwar als Symbol dargestellt, aber nicht aktiviert ist? Ich kann mich weder positiv oder negativ daran erinnern, ob ich bei der Beantragung des neuen Ausweises die NFC Funktionalität beantragte oder nicht. Peinlich. War ne stressige Zeit. Wie könnte ich herausfinden, ob der Chip bei mir aktiviert wurde? Behörde anrufen/anschreiben? Hab natürlich auch schon etliche Freunde durchgefragt, ob ich es mit deren Telefon testen könnten, aber Sie haben alle Telefone, auf denen kein NFC aktiviert ist oder sind grad nciht räumlich in der Nähe. :( - Vielleicht hat jemand einen genialen einfach Trick aus der Handwerks- oder Erfahrungskiste? :D Danke.
3 Antworten
Hast Du diese Möglichkeit bei der Ausstellung des Ausweises mit beantragt und bezahlt?
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
§ 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises(1) Der Personalausweis wird mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 ausgegeben.
(2) Der Ausweishersteller schaltet die Funktion aus, wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt ist.
(3) Auf Antrag des Ausweisinhabers und unter Vorlage des Personalausweises kann ein ausgeschalteter elektronischer Identitätsnachweis während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises eingeschaltet werden, wenn der Ausweisinhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt ist.
(4) Der Sperrlistenbetreiber nach § 7 Abs. 4 Satz 2 stellt jedem Diensteanbieter über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen eine für ihn errechnete, aktuelle Liste bereit, die ausschließlich die Sperrmerkmale von Personalausweisen mit gesperrtem elektronischen Identitätsnachweis enthält (Sperrliste). Die Diensteanbieter rufen die für sie errechnete Sperrliste regelmäßig ab und gleichen sie im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises lokal mit zu akzeptierenden Personalausweisen ab.
(5) Die zuständige Personalausweisbehörde hat unverzüglich zur Aktualisierung der Sperrliste die Sperrsumme des Personalausweises an den Sperrlistenbetreiber nach § 7 Absatz 4 Satz 2 zu übermitteln, wenn sie Kenntnis erlangt von
1.
dem Abhandenkommen eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis,
2.
dem Versterben eines Ausweisinhabers oder
3.
der Ungültigkeit eines nicht im Besitz der Behörde befindlichen Ausweises nach § 28 Absatz 1 oder Absatz 2.
(6) Der Personalausweisinhaber kann durch Mitteilung des Sperrkennworts an den Sperrlistenbetreiber nach § 7 Abs. 4 Satz 2 eine sofortige Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises veranlassen. Davon unberührt bleibt die Pflicht, den Verlust oder das Abhandenkommen des Personalausweises der Personalausweisbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 anzuzeigen.
(7) Der Sperrlistenbetreiber nach § 7 Abs. 4 Satz 2 stellt den Personalausweisbehörden für die Fälle nach Absatz 5 und den Personalausweisinhabern für die Fälle nach Absatz 6 einen Sperrdienst über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen zur Verfügung.
(8) Teilt nach erfolgter Sperrung nach Absatz 5 der Personalausweisinhaber das Wiederauffinden seines Personalausweises unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Satz 6 und unter Vorlage seines Personalausweises mit oder bittet er nach einer Sperrung nach Absatz 6 unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Satz 6 und unter Vorlage seines Personalausweises um Entsperrung, so ersucht die Personalausweisbehörde den Sperrlistenbetreiber nach § 7 Absatz 4 Satz 2 um Löschung des Sperreintrags zu diesem Personalausweis. Die Pflicht des Personalausweisinhabers, den Ausweis bei Wiederauffinden nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegen, bleibt hiervon unberührt.
(9) Der Zeitpunkt der Meldung des Abhandenkommens eines Ausweises ist von der Personalausweisbehörde oder Polizeibehörde zu dokumentieren und der ausstellenden Personalausweisbehörde mitzuteilen.
Grundsätzlich erstmal ist da immer ein RFID Chip drin der auf NFC Schnittstellen reagiert. Das kann man nicht aktivieren oder deaktivieren.
Das einzige was man vor einigen Jahren noch wahlweise deaktivieren konnte war die Internetausweisfunktion an sich. Aber auch wenn man die hat ausschalten lassen, reagiert der Chip ja dennoch auf NFC Schnittsellen.
Um zu prüfen ob der Chip noch intakt ist wirst du zum Meldeamt gehen müssen, die dann versuchen den Ausweis auszulesen. Schlägt dies fehl ist der Chip hinüber.
P.S. seit einigen Jahren lässt die sich für Antragsteller ab 16 Jahren aber nicht mehr ausschalten.
Ist NFC denn such aber deinem Handys eingeschaltet?
Und was denkst Ausweises angeht... Da kannst man nachts deaktivieren.
Wenn dann Ware der Chip komplett Defekt.
Ja, klar, ist eingeschaltet. :) - ja, das meine ich, ich möchte gern rausfinden, wie ich rausfinden kann, ob der Chip theoretisch defekt sein könnte.
Das ist eine gute Teilantwort, die ich suchte: " Aber auch wenn man die hat ausschalten lassen, reagiert der Chip ja dennoch auf NFC Schnittsellen." - Danke.