Wie handeln (Hund eingesperrt)?
Hallo liebe Community!
Eine ältere Freundin (70+) von meiner Mutter besitzt einen Bauernhof mit ihrem Sohn (circa 45 J.) und dessen Frau. Sie besitzen unter anderem eine Hündin, die jedoch nur in einem (meiner Meinung nach) zu engen Käfig im Hof gehalten wird. Circa 3 Quadratmeter würde ich schätzen. Der Hund wird nie ausgeführt und darf nur ab und an, an einer langen Leine, fest gebunden im Hof umherlaufen. Er hat jedoch dabei nicht vollen Bewegungsfreiraum, da unter anderem Ställe für Kälber im Weg stehen. Als wir die Hündin letztes Mal besucht haben, ist mir auch aufgefallen, dass sein Gehege schon lang nicht geputzt wurde.. Wir sind dann auf Erlaubnis mit ihr Gassi gegangen, damit sie mal raus kommt, sie war dabei sehr aufgeweckt und hat sich sichtlich gefreut.
Für mich sieht das Ganze sehr nach Tierquälerei aus, jedoch weiß ich nicht, wie ich handeln sollte. Mir tut das Tier wirklich leid, aber die Familie darauf anzusprechen kommt sicher nicht sehr gut an, schon gar nicht wenn man gleich mit dem Tierschutzverein kommt.
Wie würdet ihr Handeln? Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!
8 Antworten
Circa 3 Quadratmeter
das verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz und kann zur Anzeige (beim örtlichen Veterinäramt) gebracht werden.
Einem Hund bis zu 50 cm Schulterhöhe z. B. muß eine Fläche von mind. 6 qm zur Verfügung stehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__6.html
es gibt noch mehr Infos im Netz. Einfach "Tierschutzgesetz/Zwingerhaltung" googeln und das den Leuten mal zeigen!
Deine Mutter sollte mal mit ihrer Freundin darüber reden, daß das so nicht geht. Und ihr vielleicht auch sagen, daß das ein Fall für den Tierschutz ist, wenn sich da nix für den Hund ändert.
Im Grunde ist das sogar ein Fall für die Polizei, weil Tierquäleriei strafbar ist. Beratet euch mit dem Tierschutz.
Wenn du den Tierschutz einschaltest, wird dem Hund vielleicht geholfen.
Die Hilfe kann allerdings auch dahingehend ausgehen, daß er im Tierheim landet, wenn sich nichts an den Haltungsbedingungen ändert.
Dort sitzt der Hund wahrlich nicht besser.
Es ist ein zweischneidiges Schwert, wenn man einen Hund aus nicht artgerechter Haltung befreien möchte.
Die Zwinger im Tierheim sind größer als 3m². Mit den Hunden wird gearbeitet und so gut es geht spazieren gegangen. Er hat ebenso Chancen auf ein gutes zu Hause. Das wäre für den Hund also die beste Option.
Redet mal mit den Besitzern! So etwas geht absolut nicht, das verstößt gegen die Richtlinien für Tierhaltung!! Diese Leute haben sich mir der Anschaffung des Hundes dazu verpflichtet, dem Tier ein artgerechtes leben zu ermöglichen. Dazu gehört bei einem Hund nunmal das mehrmals tägliche ausführen... du bist also im recht!
Einfach dem Tierschutz melden. Es kann klar dazu kommen das die Hündin im Tierheim landet aber dort würde man wenigstens täglich mit ihr Gassi gehen. Außerdem hat sie im Tierheim immernoch die Chance in eine schöne Familie zu kommen.