Wie gebe ich ein § des BGB ins Literaturverzeichnis meiner Hausarbeit an?

2 Antworten

Ich weiß zwar nicht, wie das bei euch so alles genau geregelt ist, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man zitierte Gesetze ins Literaturverzeichnis aufnehmen muss.

Ein Gesetz hat schließlich keinen Autor, außerdem steht ja schon im Text meistens der Paragraph (ansonsten halt das Zitat und der Paragraph in der Fußnote).

Ich habe noch nie gesehen, dass ein Gesetz im Literaturverzeichnis stand. Du schreibst einfach in deinem Text so etwas wie

Nach § 1906 Abs. 1 BGB ist eine Freiheitsentziehung nur zulässig, "solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist".

Du zitierst hier zwar etwas, aber das ist ja kein Werk, das von irgendeinem Autor stammt oder in irgendeinem bestimmten Verlag erschienen ist. Eine Angabe im Literaturverzeichnis bringt überhaupt nichts, denn jeder kann einfach § 1906 BGB ins Internet eingeben und wird den Gesetzestext dort finden. Und egal in welchem Verlag die Gesetzessammlung erschienen ist, da steht immer das gleiche drin.

Ein Gesetzestext hat zwar ein bestimmtes Erscheinungsjahr (welches du aber nicht so leicht herausfinden kannst, da meistens nur das gesamte Gesetz (wie hier das BGB) als "in der Fassung vom..." angegeben ist, nicht aber wann der einzelne Paragraph entstanden ist), aber er hat keinen Autor (okay, der Autor sind irgendwelche Juristen und Politiker, aber die werden nicht namentlich genannt, höchstens mal in den Bundestags-Drucksachen), einen Titel hat jedes Gesetz natürlich, aber du kannst schlecht einen Verlag angeben. Natürlich haben verschiedene Verlage das Gesetz in einer Gesetzessammlung herausgegeben, aber du findest es auch im Internet, da ist kein Verlag für zuständig, sondern der deutsche Gesetzgeber.

Wenn du aber eine bestimmte Ansicht, einen Kommentar oder dergleichen zu diesem Paragraphen wiedergibst, musst du natürlich die Quelle mit Autor etc. im Literaturverzeichnis nennen, z.B. den Beck-Online-Kommentar oder ähnliche.

Ich würde also auf eine Aufnahme ins Literaturverzeichnis verzichten und nur den zitierten Paragraphen genau (d.h. mit Angabe von Absatz und Satz und ggf. Nummer) im Text selbst oder zumindest in der Fußnote angeben. Wenn du mehrere Paragraphen erwähnst, kannst du höchstens noch ein Verzeichnis zusätzlich zum Literaturverzeichnis anlegen, in dem du alle zitierten Gesetze auflistest.

Alle Angaben sind aber ohne Gewähr, da ich nicht weiß, wie eure Vorgaben genau lauten.

Du gibst im Literaturverzeichnis die Buchausgabe des Gesetzes an, die du benutzt hast (z.B. vom Beck-Verlag). Oder ggf. die Internetfundstelle.