5 Antworten
Man sieht das teilweise recht deutlich beim Vorbeifahren. Gerade wenn man selbst in höheren Fahrzeugen unterwegs ist. Also Vito oder Sprinter.
Und zur Erforschung von Owis stehen die Mittel aus der StPO zur Verfügung. Also auch der §110 StPO. Grundsätzlich kann man sich auch die Apps auf dem Handy vorzeigen lassen.
Beweistechnisch ist es genau wie beim Telefonieren. Bis es zur Kontrolle kommt, haben die meisten das Handy auch nicht mehr unmittelbar am Ohr oder in der Hand.
Strafe wird trotzdem fällig.
Wenn der Verkehrsteilnehmer bei der Kontrolle das Fenster öffnet und der Polizist hört:
"Die App läuft weiter im Hintergrund"
Sie sieht sie, wenn sie in dein Fahrzeug schauen.
Die können eine Menge herausfinden und haben ganz andere technische Möglichkeiten als jemand privat ...
Schwierig nachzuweisen. Dafür muss man auf frischer Tat erwischt werden, also sich entsprechend dämlich anstellen.