Wie berechnet man die Frist "innerhalb von 4 Wochen"??


25.04.2025, 21:29

Hallo an alle, ab wann wird gezählt - der Brief wahr alleeine 6 Tage unterwegs


25.04.2025, 21:33

Hallo noch mal Das die frist 28 Tage ist war mir klar aber ab wann beginnt diese!! Datum auf dem Dokument oder wenn ich dieses aus dem Briefkasten nehme?

9 Antworten

So wie ich es sehe gilt für die Zustellung § 37 SGB X.

"...(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.

(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. ..."

also in Deinem Fall Aufgabe zur Post am 2.4. Zugangsfiktion 5.4. Fristbeginn: 6.4. Fristende 5.5.

Für die ausstellende Behörde muss es ja einen Fixpunkt geben, der für alle Zustellungen eine Zustellungsfiktion gibt, damit für alle Verfahren eine einheitliche Fristberechnung möglich ist.

Auf die Kenntnisnahme darf es dabei nicht ankommen, egal ob der Brief am nächsten Tag im Briefkasten ist oder wie hier nach sechs Tagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

uleo70 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 23:26

Hallo Bergfex49, woher weisst Du das es am 02.04. zur Post aufgegeben wurde, es gibt absolut keine Poststempel - selbst wenn, ist es fragwürdig warum ich es erst am 08.04 im Briefkasten hatte - diese 4 Tagefrist ist ein Witz, sorry wenn das ein Gesetz ist, dann ist es für mich reine verarsche der Bürger BEHÖRDENWILLKÜR !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bergfex49  26.04.2025, 09:11
@uleo70

nun ja, es gibt zwei Möglichkeiten, Dir einen Verwaltungsakt zur Kenntnis zu bringen. Entweder er wird mit Postzustellungsurkunde übersandt, dann ist der genaue Zeitpunkt der Zustellung auf der Zustellungsurkunde vermerkt oder er wird Dir mit normalem Brief übersandt, dann wird derZeitpunkt an dem er zur Post gegeben wurde in der Akte vermerkt und nach drei Tage gilt er als zugestellt.

Wenn Du den Brief tatsächlich erst später erhalten hast, dann gilt natürlich der spätere Zeitpunkt als Zustellung, jedoch musst Du dann diesen späteren Zeitpunkt nachweisen, zB durch den Poststempel am Briefumschlag. Einfach so zu sagen, das Schreiben am Tage X erhalten zu haben ist nicht ausreichend.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass Du (oder eine von Dir bevollmächtigte rechtskundige Person) in der Lage ist, innerhalb der Monatsfrist einen begründeten Widerspruch einzulegen.

uleo70 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 10:00
@Bergfex49

Genau diese,von Mir bevollmächtigte rechtskundige Person, ist erst ab nächste Woche erreichbar, hoffe ich.

Bergfex49  26.04.2025, 10:27
@uleo70

gut so, dann die sicher auch die Sache mit der verzögerten Kenntnisnahme klären und Du wirst von Nachteilen verschont.

Vier Wochen sind kein Monat. Die Frist beginnt ab Bekanntgabe. Also ab Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das war der 8. April 2025. Fristbeginn ist der 9. April 2025 und der Fristablauf ist der 6. Mai 2025.

Im Sozialrecht gilt aber immer die Monatsfrist, also wäre der 8. Mai 2025 Fristende.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

uleo70 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 21:39

Sehr gute verständliche Antwort Danke

Fem42  25.04.2025, 21:40
@uleo70

Studium der Rechtswissenschaften. Da lernt man das rauf und runter.

Normalerweise vier Wochen ab Zustellung.

Im Zweifelsfall § 44 SGB X.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Tag nach dem Tag, an dem es im Briefkasten war (§ 187 I BGB) + 28 Tage (aber nur, wenn da wirklich "innerhalb von 4 Wochen" steht).

Falls ich mich also nicht verrechne, endet die Frist am 7. Mai.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

uleo70 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 21:35

Endlich eine Antwort die ich auch verstehen kann!!

Jurafuchs  25.04.2025, 21:35
@uleo70

Schreib doch einfach was du wissen willst, dann kriegst du die Antwort auch eher?

Wird dir für die Einlegung eines Rechtsmittels eine Frist von vier Wochen gesetzt, so handelt es sich um eine Ereignisfrist (§ 187 I BGB). Der maßgebliche Zeitpunkt ist hier der Zugang des Schreibens.

In deinem konkreten Fall ist Fristbeginn daher der 09. April 2025 um 00:00 Uhr, Fristende der 06. Mai 2025 um 24:00 Uhr.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht