Wie Alg2 beantragen?

Kokaai49  30.12.2021, 15:44

Frag mal den User @isomatte der hat anhung und wird dir sicherlich weiterhelfen

EinMensch30 
Fragesteller
 30.12.2021, 15:46

Hallo, Ich bin neu hier, wie frage ich denjenigen? Gibts hier einen Chat oder ähnliches?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bereits für den Dezember Geld haben möchtest, musst du spätestens heute einen Antrag stellen. Der muss nicht vollständig sein, es genügt, dass du darin erklärst, dass du ALG II erhalten möchtest.

Dann hast du die Möglichkeit offen gehalten, für den gesamten Dezember Leistungen zu erhalten, also Regelbedarf der Stufe 3, deinen Kopfanteil Miete und Heizkissen, Mehrbedarfe und Beträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Was noch fehlt an Angaben, reichst du im Januar nach. Kleine Fehler sind dabei nicht schlimm, etwa beim Jahr des Hausbaus. Darüber beraten auch Mitarbeiter und Hinweisbläter des Jobcenters und viele NGOs.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich (23) bin in einer Bedarfsgemeinschaft

ergo ist es im Prinzip Aufgabe des Haushaltsvorstandes Leistungen nach SGB II zu beantragen, wenn die Familie bedürftig ist. Denn soweit ein 23 jähriger im Haushalt der Eltern lebt, so sind diese - nach Regularien von SGB II ( Hartz IV ) vorrangig für dessen Unterhalt verantwortlich.

EinMensch30 
Fragesteller
 30.12.2021, 15:53

Aber ich darf es doch auch selbst beantragen, oder wird es dann gleich abgelehnt?

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wilees  30.12.2021, 15:57
@EinMensch30

Kernfrage .... Du lebst mit Deinen Eltern in einem Haushalt ? ..... ist Deine Familie bedürftig? Oder ist diese eher genervt, dass sie Dich - mit 23 plus - noch immer durchfüttern muss? ... jetzt wo zusätzlich noch ein eigener Krankenversichertenbeitrag zu leisten ist?

Verfügen Deine Eltern über ausreichendes Einkommen, so wird Dein Antrag abgelehnt werden.

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sassenach4u  30.12.2021, 16:45
@EinMensch30

Nein, nur der Haushaltsvorstand: Deine Mutter, du kannst ihr gern helfen, aber beantragen muss sie. Und alle im Haushalt lebenden angeben.

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Den Antrag stellt der Haushaltsvorstand, speich deine Mutter und muss sie Daten von allen angeben, die mit ihr in einer Wohnung leben. Wobei dein Bruder, wenn er über genug eigenes Einkommen verfügt, dann rausfällt aus der Bedarfsgemeinschaft und sich selbst unterhalten muss- ABER sich anteilig an den Kosten der Miete und Nebenkosten beteiligen muss, denn um diesen Betrag wird deine Mutter die Leistungen gekürzt bekommen.

Wenn deine Mutter arbeitslos ist, heißt es entweder, sie bekommt ALG I oder ist schon im Bezug von ALG II, dann wärest du aber Teil der Bedarfsgemeinschaft und sie würde ggf. für dich schon Leistungen bekommen und auch deine Krankenversicherung wäre gesichert über dasd Jobcenter.

Wenn sie ALG I bekommt und damit so viel bekommt, daß sie keinen Anspruch auf Leistungen von Jobcenter hat, dann bekommst du auch nichts. Musst dann sehen, daß du zumindest einen Minijob machst, damit du, wenn sie ihn nicht aufbringen kannst, wenigstens die Krankenkassenbeiträge entrichten kannst.

Du selbst kannst erst mit 25 einen eigenen Antrag stellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung