Widerspruch im Grundgesetz?

5 Antworten

Nein da ist kein Widerspruch. Die menschliche Würde sollte unantastbar sein, was manche jedoch nicht einhalten (Staftäter etc.), deshalb ist das Gesetz da, um die Würde des Menschen zu schützen.

HungxD 
Fragesteller
 13.04.2013, 14:29

Jedoch, wieso existiert dieser Satz, dass jegliche staatliche Gewalt sie verteidigen muss, wenn schon im 1.Satz des 1.Artikels steht, dass sie unantastbar ist? Denn nehmen wir an, ein Straftaeter verstoeßt gegen den 1Artikel, dass die Menschenwuerde unantastbar ist, wird er ddann nicht automatisch vom Staat Sanktionen verhaengt bekommen? Denn er hat ja ein Gesetz verletzt. Wieso steht also noch der Folgesatz dort?

Zyogen  19.04.2013, 13:26
@HungxD

Artikel 1 hat mit Straftätern nichts zu tun. Das Grundgesetz beschäftigt sich mit dem Verhältnis des Staates und seiner Organe zu seinen Bürgern, nicht mit dem Verhältnis der Bürger untereinander. Ein Straftäter verstieße nicht gegen Art.1 GG, sondern beispielsweise gegen § 186 StGB.

Art. 1 ist eigentlich eine Forderung, keine Feststellung. Natürlich wird es trotz Art.1 GG immer wieder Versuche geben, die Menschenwürde zu verletzen - von staatlichen Organen selbst oder von anderen. Deshalb wird der Staat im 2. Satz verpflichtet, die Einhaltung des 1. Satzes zu garantieren.

Der Staat hat die Aufgabe, die Menschenwürde zu schützen und darf sie selbst nicht antasten. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist eine Rechtsnorm und entsteht ja nicht einfach so von selbst.

HungxD 
Fragesteller
 10.04.2013, 12:08

Aber wenn die Menschenwürde unantastbar ist, wieso sollte sie dann noch beschützt werden?

Zyogen  10.04.2013, 12:13
@HungxD

Weil sie nicht "von Natur aus" unantastbar ist - antasten kann sie rein theoretisch Jeder und deshalb muß sie durch den Staat geschützt werden.

HungxD 
Fragesteller
 13.04.2013, 14:24
@Zyogen

Aber wenn schon im Grundgesetz steht, dass ie Menschenwuerde unantastbar sein soll und Gesetze muessen ja eingehalten werden, da ansonsten Sanktionen durch den Staat vergeben werden, wieso existiert dann noch der Folgesatz?

frag doch mal die kamera betreiber auf öffenlichen plätzen

HungxD 
Fragesteller
 10.04.2013, 12:05

Inwiefern verletzen denn diese die menschliche Würde?

frank3d  10.04.2013, 22:58
@HungxD

das recht am eigenen bild und das ich verdammtnochmal nicht ständig überwacht werden will

HungxD 
Fragesteller
 11.04.2013, 01:04
@frank3d

Das hat aber dann nichts mit menschlicher Wuerde zu tun. Das geht dann in Richtung Datenschutz und Einschraenkung der Freiheit des Menschen durch Ueberwachung

...weil sie in neuen Gesetzestexten bedroht oder angegriffen/abgeschafft werden könnte, deswegen muss sie beschützt werden.

HungxD 
Fragesteller
 10.04.2013, 12:08

Sollte sie aber durch andere Gesetzestexte bedroht werden können, so ist aber auch folglich der ganze 1. Artikel des Grundgesetzes bedroht, oder?

Wenn das Gesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" durch einen anderen Gesetzestext angegriffen bzw. abgeschafft werden kann, dann kann doch auch das Gesetz: "Es ist die Pflicht des Staates die Würde des Menschen zu schützen" ebenfalls angegriffen und abgeschafft werden,oder?

Anbei  10.04.2013, 12:24
@HungxD

Kein Politiker würde ein solch sinnvolles Gesetz abschaffen können, ohne sich dabei gehörig die Finger zu verbrennen - hoffentlich! Wir sollten jedenfalls aufpassen, dass kein "Europäisches Grundgesetz" das m.E. gute "Deutsche Grundgesetz" aushebelt/stark beschneidet oder sonstiges...

PatrickLassan  11.04.2013, 17:57
@Anbei

Kurze Anmerkung:Artikel 1 gehört neben Artikel 20 zu den beiden Artikeln des Grundgesetz, die nicht geändert werden dürfen (sog. 'Ewigkeitsklausel', Art 79 GG).

Anbei  12.04.2013, 14:29
@PatrickLassan

ich kann die Zukunft nicht vorhersagen, wenn aber Euro-Recht über dem Recht der Länder steht, wie lange wird es wohl dauern, bis irgendwelche Schlawichser über diese Schiene versuchen werden, das GG zu untergraben?