Widerrufsbrief am letzten Tag der Frist per Einschreiben noch gültig?
Habe ein Brief schon am ersten Tag geschickt aber ohne Einschreiben und habe bis jetzt nichts von denen gehört, also wollte ich noch ein Brief schicken. Geht das überhaupt noch wenn ich es am letzten Tag der Frist schicke? Eigentlich sollte das schon gehen oder?
3 Antworten
Der Widerspruch muss innerhalb der Frist zugegangen sein.
Wann das Schreiben abgeschickt wurde, ist egal.
Ich würde einfach mal nachfragen, ob der Widerspruch bei der Behörde vorliegt. Wahrscheinlich haben die nur keine Eingangsbestätigung geschickt.
Ein erneuter Widerspruch, der am letzten Tag zugeschickt wird, macht kaum Sinn, da er nicht rechtzeitig zugeht.
Dann schick ihn lieber per Fax. Da ist auch (nicht jedoch bei Email) die Schriftform erfüllt.
Okay danke franneck1989 ich war echt am verzweifeln als ich das gelesen habe. Ich werde so früh es geht morgen den Widerruf per Einschreiben und Rückschein abschicken.
Jup, hast du deinen Widerruf innerhalb der Frist abgeschickt ist dieser noch gültig.
Selbst wenn du den Brief am letzten Tag 1 Minute vor Mitternacht in den Briefkasten geworfen hast :)
Es kommt auf den Zugang des Schreibens an, nicht darauf, wann dieser abgeschickt wurde.
Stimmt, Gesetz sagt ja es reicht das rechtzeitige Absenden.
Muss meine Aussage dahingehend widerrufen, hoffe das war jetzt rechzeitig :)
Ihr habt recht. Ich hatte falsch gelesen
Ich dachte, es ginge um einen WiderSPRUCH gegen einen Verwaltungsakt.
Da auch der letzte Tag noch in der Frist liegt, ist dies rechtzeitig.
Die Antwort ist falsch, siehe §355 BGB