Widderrufsrecht wurde ohne meine Zustimmung erloschen?
Hallo, ich brauche dringend hilfe, ich habe ein online coaching gekauft und wollte es kündigen. Dann habe ich eine Email dahin geschickt und die sagen mir das die es nicht stornieren könne, weil ich dafür zugestimmt habe das ich das widderufsrecht
verliere, obwohl mir nichts davon gesagt wurde und ich dafür zu 100000% nicht zugestimmt habe.
ich bedanke mich jetzt schon wenn jemand mir weiterhelfen kann.
5 Antworten
Du hast mit einiger Sicherheit den AGB zugestimmt. In diesen haben solche Betrüger fast immer verankert, dass Du auf das Widerrufsrecht verzichtest. Manche lassen sich auch bestätigen, dass Du nicht als Privatperson, sondern als "Unternehmer" den Vertrag machst.
Ich hab ja nicht gesagt, dass es rechtskräftig ist. ;-) Sondern nur, wie solche Abzocker arbeiten.
es steht ein Satz unter der Bestellung und zwar: sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung des Vetrages vor Ablauf der widerrufsfrist beginnen, und ihre Kenntnis davon bestätigt, das sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages ihr Widerrufsrecht verliert.
ich habe da aber nicht zugestimmt
Dann hätten die den Vertrag auch gar nicht angenommen.
ich selber habe dazu nicht zugestimmt sondern der mensch der das für mich gemacht hat
der Geschäftspartner hat das über zoom gemacht, aber der hat einfach das ganze thema mit wideruffsrecht weggelassen und ohne mein wissen dazu zu gestimmt das ich das widerrufstrecht verliere
Das heißt, Du hast das gar nicht selbst ausgefüllt? Dann dürfte es schwer werden mit der Beweisbarkeit, dass Du nicht zugestimmt hast. Volljährig bist schon, nehme ich an.
Genau ich habe es nicht selber ausgefüllt. Meine Freundin war noch dabei. Ja Ich bin 18
Also, ich würde an Deiner Stelle einen Brief schreiben (das ist das mit Papier und Unterschrift) und den per Einwurfeinschreiben an die senden. Und zwar ganz schnell, weil da ja Fristen laufen! Also heute schreiben und morgen wegbringen (wie lange ist das denn überhaupt her, seit der Vertrag gemacht wurde).
Da drin schreibst Du, dass Du bei besagtem Zoom-Meeting nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest und auch nicht darauf verzichtet hast. Deshalb machst Du von Deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch.
Wichtig! Du wirfst in Deiner Frage Widerruf, Stornierung und Kündigung wild durcheinander. Das sind dreierlei Sachen. Du machst von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch.
Es geht ja um eine Menge Kohle. Da kann ich mir vorstellen, dass die nicht so einfach darauf verzichten. Wenn sie nicht akzeptieren, kommt es darauf an, was die dann machen.
Edit: Habe mir die Seite angeschaut. (Sorry, aber wer auf der Seite was "bestellt", der ist schon auch selbst schuld).
Ich denke, dass es nicht funktionieren würde, da den "Kostenpflichtig bestellen" Button zu klicken, wenn man die Wideruferklärung nicht aktiviert.
Im Zweifel einen Anwalt einschalten.
Ja und? Das ist keine Voraussetzung um einen Anwalt zu konsultieren.
Auf der Bestellseite sollte daher die Einwilligung zur Ausführung der Dienstleistung eingeholt werden. Diese könnte z.B. so lauten:
“Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.”
Vor diesem Satz sollte eine nicht vorangekreuzte Checkbox vorhanden sein. Dieser Text sollte mit keinen anderen Hinweisen (z.B. auf die AGB oder die Datenschutzerklärung) verknüpft werden, da die Einwilligung sonst nicht ausdrücklich erfolgt.
https://shopbetreiber-blog.de/2014/01/10/erloeschen-widerrufsrecht-dienstleistungen/
Du sollst dich darüber informieren, was die rechtlich falsch gemacht haben und es ihnen vorhalten. Vielleicht geben sie dann nach und akzeptieren den Widerruf, weil sie bei einem Gerichtsverfahren nicht gewinnen würden. Ist jedenfalls einen Versuch wert.
ich meine wo sehe ich das was sie mir sagen was ich machen soll
es steht ein Satz unter der Bestellung und zwar: sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der Ausführung des Vetrages vor Ablauf der widerrufsfrist beginnen, und ihre Kenntnis davon bestätigt, das sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages ihr Widerrufsrecht verliert.
ich habe da aber nicht zugestimmt
ich bedanke mich jetzt schon wenn jemand mir weiterhelfen kann.
Können wir leider nicht, da wir die genauen Vertragsbedingungen nicht kennen, denen Du zugestimmt hast. Und da wir auch nicht wissen, was Du "zu 100000%" auf dem Bildschirm angeklickt hast oder vielleicht ja auch nicht.
es wurde per zoom für mich gemacht und der der das für mich gemacht hat hat nichts dazu gesagt
es wurde per zoom für mich gemacht
Darum kannst Du es hinterher auch nicht widerrufen. Du kannst ihm seine dafür aufgewendete Lebenszeit ja auch nicht zurückgeben.
Wäre ja auch noch schöner. Erst den Vortrag des Anderen konsumieren und dann am Ende sagen "Onlinegeschäft, 14 Tage Geld zurück". - Das funktioniert so nur, wenn Du Waren erwirbst die Du auch unbenutzt wieder zurückgeben kannst oder Dienstleistungen gar nicht erst in Anspruch nimmst.
hätte der Mensch der das gemacht hat auf das kreuzchen gedrückt könnte ich den Vertrag ja widerrufen, da der das aber extra nicht gemacht hat und mir davon nichts gesagt hat habe ich ja grade das problem
Ich glaube, wir reden an einander vorbei.
Ich habe Deine Bemerkung oben im Kommentar ("es wurde per zoom für mich gemacht") so verstanden, das die betreffende Person das Online-Coaching bereits für Dich gemacht hat. Du Deinen Gegenwert für das Geld also schon bekommen hast.
hätte der Mensch der das gemacht hat auf das kreuzchen gedrückt könnte ich den Vertrag ja widerrufen, da der das aber extra nicht gemacht hat und mir davon nichts gesagt hat habe ich ja grade das problem
Aber da klingt jetzt danach, das ein Anderer online in einem Zoom-Meeting für Dich Deinen Vertrag ausgefüllt hat?
Ernsthaft, wie dumm muss man sein, das man jemand Anderen den Vertrag für einen selbst ausfüllen lässt und dann dem Vertrag zustimmt ohne ihn vorher noch einmal ganz genau zu kontrollieren?
es wurde mir ja nichts gesagt wissen sie
ich konnte den Vertrag auch nicht durchlesen oder ähnliches
es wurde mir ja nichts gesagt wissen sie
ich konnte den Vertrag auch nicht durchlesen oder ähnliches
Dann stimmt so etwas doch gar nicht erst zu!
So macht man doch keine rechtsgültigen Geschäfte.
ich habe ja auch nicht zugestimmt mit dem das ich das widerrufsrecht verliere
ich habe ja auch nicht zugestimmt mit dem das ich das widerrufsrecht verliere
Du hast dem Vertrag als Solchem ja irgendwie zugestimmt. Sonst hättest Du das Problem jetzt ja nicht.
Sorry, da kann man nichts für Dich machen. Selber Schuld.
der mesch hat es ja extra ausgelassen verstehen sie
JA, ICH VERSTEHE.
Trotzdem hast Du immer noch einem Vertrag zugestimmt ohne ihn genau gelesen zu haben.
Du drehst Dich im Kreis.
Es wäre vollkommen egal was ein Anderer an- oder ausgelassen hat, wenn Du den Vertrag selber ausgefüllt und gelesen hättest, bevor Du ihm zustimmst. Denn dann hättest Du das fehlende Häkchen sehen und des ändern können.
kann ich irgendwas machen und danke für deine Antworten
Nein, kannst Du leider nicht.
Das sage ich ja die ganze Zeit.
Du hast dem Vertrag "blind" (also ohne ihn kontrolliert zu haben) zugestimmt. Das ist Deine eigene Schuld. Jetzt ist er so rechtsgültig wie er da steht und Du musst Dich daran halten.
eine weitere Person war noch dabei und sie weiß halt das der nichts dazu gesagt hat und es ohne mein wissen gemacht hat. Bringt das was?
Bitte kläre das mit einem Rechtsanwalt. Wir Alle dürfen Dir hier keine offizielle Rechtsberatung geben. Und das geht jetzt so sehr ins Detail, dass Du einen Fachmann fragen solltest.
Es reicht nicht, das in die AGB zu schreiben. Siehe https://shopbetreiber-blog.de/2014/01/10/erloeschen-widerrufsrecht-dienstleistungen/
Man muss ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichten, d.h. eine Checkbox anklicken müssen, hinter der steht, dass man auf das Widerrufsrecht verzichtet.