WG, Kündigung, Besichtigung, Recht auf Zutritt mit Interessenten?

5 Antworten

Du bist Vermieterin. Ob du nun untervermietest oder noch 20 Wohnungen und Häuser, das macht keinen Unterschied. Vermieter ist Vermieter. Sonderregelungen gibts nicht.

Natürlich besteht deine Mieterin darauf, bei der Besichtigung dabei zu sein. Fändest du es richtig, wenn deine Vermieterin deine Wohnung ohne dein Beisein und ohne deine Erlaubnis betritt?

Nach Absprache bedeutet nicht, dass du ihr drei/vier Tage vorher Bescheid sagst, wann du das Zimmer besichtigst und sie hat dann da zu sein. Du musst dich nach ihr richten. Bitte sie, dass sie dir Termine nennt, an denen sie da ist und du Besichtigungen machen kannst. So wird ein Schuh draus.

StupidGirl  09.12.2014, 14:17

Nachtrag: Teile deiner Mieterin schriftlich mit, dass sie sich schadensersatzpflichtig macht, wenn sie Besichtigungen nicht zulässt und dadurch das Zimmer nicht zeitnah weitervermietet werden kann.

ChristianLE  09.12.2014, 16:43
@StupidGirl

Als Ergänzung meinerseits: Die Untermieterin kann auch durch eine einstweilige Verfügung zur Besichtigung gezwungen werden.

Hab ich letztens spaßenshalber mal probiert. Funktioniert einwandfrei.

Da ich jedoch selbst als Vermieter mit in der Wohnung wohne, gibt es doch bestimmt wieder Sonderregelungen, oder?

Nein. Du bist Vermieter wie jeder andere auch.

Du mußt zwar Besichtigungen ausreichend vorher ankündigen, darfst die Mieterin aber nicht auf diesen einen Termin festnageln. Biete ihr also immer mehrere Termine an.

Grundlos darf deine Mieterin die Besichtigung mit Nachmietern nicht verhindern.

Mach ihr klar das Du in dem Fall Schadenersatz von ihr fordern kannst weil das Zimmer nicht zeitnah neu vermietet werden kann.

Hier mehr Infos http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

naebenich 
Fragesteller
 09.12.2014, 14:38

dankeschön! der link ist super, beantwortet eigentlich alle fragen! :D

Da ich jedoch selbst als Vermieter mit in der Wohnung wohne, gibt es doch bestimmt wieder Sonderregelungen, oder?

Nein, dafür gibt es keine Sonderregelungen, wozu auch?

naebenich 
Fragesteller
 09.12.2014, 13:11

nj, es gibt da ansonsten auch oft Sonderregelungen, wenn man selbst mit in der Wohnung wohnhaft ist.

herja  09.12.2014, 13:16
@naebenich

Das du selbst in der Wohnung wohnst ist unerheblich, du darfst nur nach Terminvereinbarung das Zimmer deines Untermieters betreten, wie jeder andere Vermieter auch!

naebenich 
Fragesteller
 09.12.2014, 14:06
@herja

ok, schade, aber nichts zu ändern. danke! =)

Richtig, du darfst ohne Genehmigung ihr Zimmer nicht betreten. Das wäre Hausfriedensbruch oder, wenn sie nicht einmal anwesend ist, ein Einbruch.

naebenich 
Fragesteller
 09.12.2014, 13:10

Aber wenn ich sie vorher darüber informiert habe? und ich mit einer bestimmten Absicht dies mache, also halt um einen neuen Nachmieter zu finden?

TreudoofeTomate  09.12.2014, 13:11
@naebenich

Selbst dann nicht.

Hexe121967  09.12.2014, 13:11
@naebenich

tut nichts zur sache. betreten der mietsache nur im beisein des jetzigen mieters. in diesem fall nur im beisein deiner untermieterin.

Du sagst einfach das sind bekannte diesen können sie den zutritt nicht verbieten du bist ja Mieter!

naebenich 
Fragesteller
 09.12.2014, 13:09

Wirklich? gilt das auch für Freunde?

Hexe121967  09.12.2014, 13:10

und auch dann hat sie kein recht, in das zimmer der untermieterin zu gehen. wenn das verhältnis eh angespannt ist, würde ich das auf keinen fall tun.

TreudoofeTomate  09.12.2014, 13:11

Sie hat das Zimmer vermietet, insofern darf sie es ohne Genehmigung der Mieterin nicht betreten.

StupidGirl  09.12.2014, 14:14

Die haben trotzdem in den Räumlichkeiten der Mieterin nichts zu suchen ohne deren Zustimmung. Punkt!

anitari  09.12.2014, 14:22

Auch Bekannte des Vermieter dürfen die Räume des Mieters nicht einfach betreten.

Ganz unkluge Antwort von Plicehunter.