Wertzuwachs nach Erbschaft - Gibt es nachträgliche Erbschaftssteuer?
Enkel A erbt von Grossvater B als Alleinerbin ein Grundstück mit Haus. B war Eigentümer das Grundstück seit Jahrzenhnten und hatte es auch bis zum Tod selbst bewohnt.
Der Grundstückwert wird vom Finanzamt auf Betrag X festgelegt. Da es innerhalb der Freibeträge ist fällt keine Erbschaftssteuer an. Person A macht selber leichte Kosmetikreparaturen am Haus, bewohnt es aber nie und vermietet es auch nicht, es steht leer bzw. wird selten als eigenes Ferienhaus genutzt. 10 Jahre nach Tod von Großvater B will A das Grundstück mit Haus verkaufen. Das Grundstück hat sich inzwischen vor allem aufgrund der Marktsituation im Wert deutlich erhöht.
Frage: Kann nachträglich Erbschaftssteuer anfallen wenn bei Verkauf des Grundstückes die Freibetragsgrenzen überschritten werden? Oder fällt anderweitig auf die Differenz eine Steuer (Spekulationssteuer?) an? Wenn ja: Gibt es Fristen ab wann keine Steuer auf den Wertzuwachs anfallen (10 Jahre?) und wenn ja, ab wann zählt der Zeitraum: Todestag von B, Erbbenachrichtigung, Eintrag von A im Grundbuch,...?
2 Antworten
Erbschaftsteuer nachzahlen: Nein.
Spekulationssteuer: Es zählt das Datum zu dem der Erblasser die Immobilie erworben hat, also im Regelfall auch nein.
Nein, er muss nach 10 Jahren auch keine Spekulationssteuer mehr bezahlen.