Werden gepolsterte Briefumschläge innerhalb Deutschlands kontrolliert

5 Antworten

Schon mal was vom Briefgeheimnis gehört???? Ic hweiß nicht, obs dir aufgefallen ist, aber wir leben in einer Demokratie und haben eine Varfassung:

"Artikel 10 (Grundgesetz)

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

"§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich."

Werden solche Briefumschläge als Waren- oder Büchersendung versendet, kann es schon mal zu Kontrollen durch die Deutsche Post AG kommen. Denn aufgrund des vergünstigten Versandes gelten hier bestimmte Beförderungsbedingungen. Diese werden dann schon mal stichprobenartig durch die Post kontrolliert. Ansonsten wohl aber eher nicht.

Zumindestens geröntgt,durch Stich-Proben /Verdächtiger Absender.

Andere Post aber auch.

pw

Warum sollten sie kontrolliert werden?