Wer zahlt weiter Strom wenn ich nicht mehr in der alten Wohnung wohne?
Schönen guten Tag,
ich bin zum 01.01.25 in meine neue Wohnung offiziell eingezogen, muss aber durch die Kündigungsfrist noch 2 Monate meine alte Wohnung bezahlen
Dadurch weis ich nicht ob ich jetzt beide Wohnungen an Strom zahlen muss oder nur in der Wohnung wo ich jetzt wohne. Den mit der alten Wohnung hab ich nichts mehr zutun.
Im Internet hab ich nur gefunden: laut §
2 Abs. 2 der
Stromgrundversorgungsverordnung muss die Person, welche die Steckdosen nutzt, den Strom auch bezahlen.
dennoch weis ich nicht ob es stimmt, bitte um Hilfe der die Situation eventuell auch schon hatte oder jemand der wirklich weiß wie es abläuft damit ich nicht nachzahlen muss.
Dankeschön schon mal im Voraus. :)
9 Antworten
Da Du noch die Schlüssel hast und somit die Wohnung durch niemand anderes genutzt werden kann, musst Du auch noch die Stromgrundgebühr und natürlich auch den Verbrauch bezahlen, der aber wohl minimal sein dürfte.
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe (Zählerablesung), ist der Vermieter, bzw. ggf. der neue Mieter dafür zuständig. Du meldest Dich dann mit Zählerstand bei Deinem Versorger ab und dann bekommt zunächst der Vermieter die Stromrechnung im Rahmen der Grundversorgung. Es könnte dann allenfalls sein, dass der Posten "Grundgebühr" wieder in Deiner Betriebskostenabrechnung für 2025 auftaucht, wenn neue Mieter tatsächlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist einziehen.
Bisschen spät sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das hätte man doch sicherlich schon im November/Dezember 2024 tun können.
Den mit der alten Wohnung hab ich nichts mehr zutun.
Ich interpretiere daraus, dass die Wohnung an den Vermieter übergeben wurde.
Üblicherweise kümmern sich auch Mieter selbst um ihre Strombelieferung. Du hättest deinem Stromversorger in der alten Wohnung frühzeitig mitteilen können, wann du dort nicht mehr wohnst. Dann meldet man seinen Zählerstand bei Auszug und der Vertrag wird Schluss gerechnet.
Ggf. hatte der Vertrag auch an der neuen Wohnung fortgeführt werden können.
Nunja. Also solange du deinem Stromanbieter der alten Wohnung nicht mitteilst, dass du ausgezogen bist und der Vermieter/Nachmieter ihrerseits auch nichts melden, zahlst du da fleißig den Strom, den anderen dort verbrauchen. Denn dann bist du da nach wie vor Vertragspartner.
Wird also höchste Zeit, mal mit deinem Stromversorger der alten Wohnung zu sprechen. Womöglich entstehen dir nun zusätzliche Kosten, die leicht vermeidbar gewesen wären, hattest du dich früher damit beschäftigt und nicht erst nach Umzug.
Ja natürlich musst du den dort verbrauchten Strom weiterhin bezahlen. Da du die Wohnung nicht mehr bewohnst, dürfte sich der Verbrauch aber sehr in Grenzen halten. Möglicherweise kommt es bei der Schlussrechnung deshalb auch zu einer Erstattung statt Nachzahlung. Es ist ja offenbar noch immer deine Wohnung, auch wenn du sie nicht aktiv nutzt.
Für Heizkosten und alle anderen Nebenkosten des Mietvertrages gilt im übrigen das gleiche. Um diesbezüglich Geld zu sparen, kann eine frühere Übergabe der Wohnung sinnvoll sein. Solltest du die Nebenkosten nicht als pauschale zahlen und sollte der Vermieter die Wohnung bereits vor eurem Vertragsende neu vermieten, so hat der neue Mieter fortan die verbrauchsabhängigen Kosten zu tragen.
Du zahls so lange dein Strom, wie Du einen gültigen Vertrag hast. In der Regel meldet man den Strom zur Wohnungsübergabe ab. Da liest man ja auch den Zählerstand ab.
Das muss nicht unbedingt bis zum Ende des Mietvertrages sein. Wenn Du die Bude schon eher abgibst, kannst Du den Strom entsprechend eher abmelden.
Du zahlst auch für die alte Wohnung. Du hast derzeit zwei Mietwohnungen. Den Schlüssel hast Du hoffentlich noch. Melde den Strom auf den Auszugstermin ab
Melde den Strom auf den Auszugstermin ab
Auf den Übergabetermin, wäre richtiger formuliert. So lange Mieters noch die Schlüssel haben, können sie die Wohnung noch nutzen, bzw. kann sie niemand anderes nutzen. Deshalb bleiben bis zur Übergabe auf jeden Fall alle Kosten noch FS.
Du schreibst eine Sonderkündigung zum Termin der Übergabe der Schlüssel. Du bist bis dahin zumindest für die Grundgebühr zuständig.
Wenn dir der doppelte Abschlag zu viel ist dann melde dich beim Versorger der alten Wohnung und lass den Abschlag auf den Grundpreis reduzieren. Teile denen einfach mit, dass du ausziehst und der Vertrag nicht mit umziehen kann, weil du schon einen Versorger hast. Da du keinen Verbrauch mehr hast, würdest du das Geld der 2 Monate, für den Verbrauch, eh zurück bekommen. So fällt die doppelte Belastung weg.
Die Schlüssel hab ich noch und die Übergabe war auch noch nicht mir geht es nur darum ob der Strom weiterhin bezahlt werden muss den ich bezahle ja auch noch die Miete bis Ende der Frist. Die Firma weiß auch Bescheid das ich zum 01.01. ausgezogen bin. Nur trotzdem soll ich zahlen und das kam mir komisch vor deshalb die Frage den es war leider alles sehr kurzfristig.