Wer zahlt was? -Lebenslanges Wohnrecht und Nebenkosten!

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Hallo Omagrete, wir haben auch ein Objekt im Abrechnungsdienst, in dem jemand mit einem Wohnrecht lebt. Diese Frau wird wie ein Mieter an den Betriebskosten beteiligt, d. h.: Die Abrechnung wird auch ihr zukommen lassen und sie zahlt eine Vorausleistung auf die Betriebskosten. Dieses kann aber vermutl. individuell vereinbart werden und deshalb kommt es auf den Vertrag an, den ihr geschlossen habt. Aus einem ordnungsgemäßen Vertrag dürfte zu entnehmen sein, wie diese Frage geregelt ist. Ist dieser Fall vertraglich nicht geklärt, so gehe ich davon aus, dass die individuellen Verbrauchskosten Deiner Mutter (z. B. Haushaltsstrom) auf jeden Fall von ihr selbst zu tragen sind. Die Kosten für Versicherung, Grundsteuer etc. sind auch bei dem Nutzrecht welches ich oben angesprochen hatte ausgeschlossen. Aber: Ein Problem könnte sich ergeben, weil Du ja bisher 15 Jahre lang (entschuldige: unverständlicher Weise) diese Kosten getragen hast. Da könnte man evtl. davon ausgehen, dass die Kostenübernahme bereits damals zwischen den Parteien ohne schriftliche Vereinbarung so geregelt war. Die Situation ist so komplex, dass ich (falls nicht vorhanden) eine Rechtsschutzversicherung abschließen würde und nach Ablauf einer Übergangsfrist (oft 3 Monate, die Du auch noch überlebst) die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen liese. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

So einsichtig sollte sie eigentlich sein, dass sie die Nebenkosten, die sie verursacht, auch selbst trägt. Bei der hohen Rente kann das ja kein Problem sein.
Hört sich zwar hart an, aber ich würde alle Energieanbieter kündigen, so das sie gezwungen ist, da selbst tätig zu werden. Natürlich sollte der Mieter da an einer eigenen, separaten, Versorgung hängen.

Mit welcher Begründung verweigert Deine Mutter die Zahlung der Nebenkosten, die sie ja schlussendlich selbst verursacht hat? Denn logisch genug ist Deine Forderung doch eigentlich...

Wohnrecht heißt Wohnrecht und nicht mehr, also kein kostenloses Wohnen. Für Neben- und Heizkosten müsste Mutter schon selbst aufkommen, es sei denn, im notariellen Übertragungsvertrag ist etwas anderes vereinbart. Wenn, dann müssten diese Kosten von allen Geschwistern anteilig gemeinsam getragen werden, nicht nur von dir. Also: Prüfe genauestens den Vertrag und konsultiere evtl. den oder einen Notar (der ist auch billiger als ein RA).

Die Nebenkosten sind vom Begünstigten zu tragen sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Im Zweifel den beurkundenden Notar fragen, falls er noch lebt

Übrigens Wohnrecht und Nießbrauch sind deutlich unterschiedliche Begriffe, deswegen ist der Vertrag sehr wichtig !