Wer zahlt die Grundsteuer, Nießbraucher oder Eigentümer gem. Grundbucheintrag?

4 Antworten

Die Eigentümerin bleibt dem Steuergläubiger (Stadt oder Gemeinde) gegenüber Schuldnerin der Grundsteuer, kann sich diese aber auf der Grundlage des Nießbrauchsvertrages von der  Nießbraucherin zurückholen.

Hier ist zu unterscheiden zwischen einerseits den finanziellen und andererseits den formalen Auswirkungen dieser Regelung.

Gegenüber dem Finanzamt bleibt weiterhin der Eigentümer Steuerschuldner; d.h., gegen diesen ergeht der Bescheid und ihm obliegt die Zahlungspflicht. Aufgrund der getroffenen Vereinbarung hat der Eigentümer jedoch einen Ausgleichsanspruch in gleicher Höhe gegenüber der Nießbraucherin. Dabei handelt es sich allerdings - im Gegensatz zur Grundsteuer - um einen zivilrechtlichen Anspruch.

lesterb42  03.12.2015, 16:48

Außer in Hamburg und Berlin verschickt das Finanzamt keine Grundsteuerbescheide.

FordPrefect  03.12.2015, 17:00
@lesterb42

Korrekt - mea culpa. Richtig wäre das jeweilige zuständige Steueramt der Kommune bzw. Gebietskörperschaft.

Steht doch eindeutig da: Die Nießbraucherin.

Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last. Diese muss daher der Nießbraucher begleichen.