Wer zahlt die Gebühren für eine Bankauskunft
Vor Abschluß des Mietvertrages bat mich der Vermieter um eine Bankauskunft, die ich auch erbrachte. Ein paar Wochen später kam die Rechnung meiner Bank für die Bankauskunft, die der Vermieter gewollt hatte: 24,62 Euro.
Nie im Leben hätte ich meine Bank um eine Bankauskunft gebeten - ich weiß ja, wie liquide ich bin - das war allein die Idee von meinem jetzigen Vermieter, der - klar! - sich ohne diese Bankauskunft nicht sicher genug fühlte.
Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, wer solche Gebühren letztendlich zu zahlen hat? Denn ich habe die Bankauskunft ja nur allein auf Verlangen des Vermieters von meiner Bank verlangt!
5 Antworten
Wenn der Vermieter zu dir sagt: "Du kriegst den Mietvertrag nur, wenn du mir jetzt unten in der Kneipe ein Bier spendierst", du dem zustimmst und ihm dann auch ein Bier bestellst; wer wird das wohl bezahlen muessen?
okay, das leuchtet ein :-(
Das ist ja auch etwas völlig anderes, denn die Kaution wird im Rahmen des Mietvertrags verlangt. Die Bankauskunft wurde VOR Abschluss des Mietvertrags als Voraussetzung verlangt...
Nein, die gibt es nicht, die zahlt derjenige, der sie beauftragt hat, also Du als Kunde, es sei denn, es war explizit etwas anderes vereinbart...
Wenn er sie verlangt hat, ist es nur fair, wenn er auch die Kosten übernimmt.
...denkt man so. Aber wie ist die rechtliche Seite??
Anwalt fragen.
Ich kenne das nur von Kreditkartenanträgen. Da werden die Kosten von der anfragenden Bank bezahlt, bzw. erstattet.
Normalerweise sollte der Vermieter die Auskunft zahlen müssen. Er wollte sie ja schliesslich haben. Ich kenne es auch gar nicht anders, als das ein Vermieter das macht. Der will doch da Wissen, od du Schulden hast, oder nicht.
... und der Fragesteller wollte einen Mietvertrag, den er ohne Bankauskunft AUF SEINE KOSTEN nicht bekommen hätte...
Genau: Ich wollte die Wohnung! 24,62 Euro sind nur ziemlich viel für eine bloße Bankauskunft - sowas ist einfach nur ärgerlich!
Das steht aber so nicht.Da steht, das der Vermieter eine Selbstauskunft ( Bankauskunft) haben wollte. Und die hat nun mal der Vermieter zu tragen, wenn er was wissen will.
Selbstauskunft ist nicht gleich Bankauskunft!! Selbstauskunft gibt der Interessent von sicher selber. Bankauskunft gibt es von der Bank!
Nein, die hat rechtlich der zu tragen, der die Auskunft beauftragt, und das ist nunmal der Fragesteller...
Wenn Dir bereits das zuviel ist, kann die Wohnung ja nicht allzu viel taugen...
Die Wohnung taugt sehr viel, und meine Möbel stehen bereits drin! Aber fast 25,- Euro für eine bloße Bankauskunft - find ich schon heftig! Aber hat sich ja jetzt auch gelohnt!
Der Vermieter ist nicht Kunde meiner Bank. Als Fremder kann er schon mal gleich gar nicht über irgendjemanden von der Bank eine Auskunft über die finanzielle Lage verlangen!!!
Eben, der Vermieter ist nicht Kunde, daher muss er auch nicht die Kosten tragen...
wer hat die bank den auftrag erteilt, >du< es gibt keine regellung du hättest sie ja ablehnen können,, dir ist doch bekannt, wie viel "mietnomaden" es gibt, wie soll man sich als vm gegen solch leute anders währen, hättest du diese nicht erbracht "währst du vielleicht eine" der verdacht steht doch nahe, oder ?
Ich hätte allerdings gedacht, daß so etwas wie Gebühren für eine Bankauskunft inzwischen auch rechtlich geregelt ist - entsprechend der Gebühren, die von einigen Banken für das Mietkautionskonto erhoben werden. Da gingen ja vor ein paar Jahren die Wogen noch hoch: Wer zahlt? Aber das scheint jetzt rechtlich abgeklärt: Der Vermieter zahlt die Gebühren.