Wer von uns beiden muss aus dem Haus ausziehen?

23 Antworten

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Du musst unterscheiden zwischen Eigtumsrecht und Wohnrecht. Die Wohnung stellt für beide Partner den Lebensmittelpunkt dar. Beide sind gleichermaßen nutzungs- und wohnberechtigt. Wer  Eigentümer ist, spielt für das Wohnrecht daher zunächst keine maßgebliche Rolle. Vorrangig ist die familiäre und persönliche Situation der Partner. Derjenige, der auf die Immobilie angewiesen ist, hat allgemein ein vorrangiges Nutzungsrecht und Wohnrecht bei Scheidung gegenüber demjenigen, der Ausweichmöglichkeiten hat oder sich regelwidrig verhält.

Also wenn Kinder da wären, um die Du Dich gekümmert hast, und die auch ein Dach über dem Kopf brauchen, dann hast Du auf alle Fälle ein Wohnrecht, solange Du Dich weiterhin um die Kinder kümmern musst. Oder wenn Du so leicht keine Wohnung findest, (z.B. wenn Du behindert bist und nur das gemeinsam genutzte Haus behindertengerecht ausgebaut ist)

Man kann die Trennung auch innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung vollziehen. Das müsstest Du ggf. akzeptieren, es sei denn, Dir ist das nicht mehr zuzumuten, weil er Dich z.B. vergewaltigt oder verprügelt hat. Dann kannst Du den Mann notfalls gerichtlich zwingen, dass er ausziehen muss. 

Also, damit Du in dem Haus wohnen bleiben kannst, müsstest Du folgendes nachweisen:

1. dass Du auf die Nutzung der Wohnung angewiesen bist und keine Alternativen hast, während es Deinem Mann leichter viele, eine Wohnalternative für sich zu finden.

2 dass sich die Immoblie nicht eignet, eine Trennung innerhalb der Wohnung durchzuführen oder dass es Dir nicht zumutbar ist, mit dem Mann weiterhin im gleichen Haus zu wohnen.

Wenn das erfüllt ist, kannst Du ihn auffordern das Haus zu verlassen (auch wenn er Eigentümder ist), und wenn er dem nicht nachkommt, kannst Du ihn aus dem Haus "rausklagen"

AnjaAusWanja 
Fragesteller
 11.11.2016, 11:56

Danke. Das hat mir geholfen.

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ChristianLE  11.11.2016, 12:15

Du musst unterscheiden zwischen Eigtumsrecht und Wohnrecht.

 

Woher nimmst Du dieses Wissen? Ein Wohnrecht muss entweder schuldrechtlich oder dinglich (also über das Grundbuch) vereinbart werden.

Gibt es hierzu keine Vereinbarung, dann kann die Fragestellerin hier keinerlei Nutzungsanspruch ableiten.

Wenn das erfüllt ist, kannst Du ihn auffordern das Haus zu verlassen (auch wenn er Eigentümder ist), und wenn er dem nicht nachkommt, kannst Du ihn aus dem Haus "rausklagen"

 

Großer Quatsch! Hierbei handelt es sich nicht um Ehepartner, sondern nur um den Freund.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll sie über sein Eigentum entscheiden können?

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ChristianLE  17.11.2016, 10:20
@FuHuFu

Nochmal: Hier geht es nicht um eine Ehe, so dass dieser Link überhaupt nicht passt.

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FrauFanta  11.11.2016, 16:36

Diese Antwort ( oben) kannst du ignorieren. Wenn du kein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht hast, hast du gar kein Recht. So ein Wohnrecht, nur weil du es schwer hast, eine Wohnung zu finden, gibt es nicht. Um wenn du keinen Mietvertrag hast, kann er dich sogar von einen Tag auf den nächsten Rauswerfen.

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Nein, gibt es nicht.

Es war vorher schon sein Haus, es ist immer noch sein Haus und Du bist nur zu ihm gezogen, ihr seid nicht verheiratet, aber selbst wenn, wäre es immer noch sein Haus.

Selbst wenn er Dir gegenüber gewalttäig werden würde, dann würde man Dich auffordern auszuziehen, um euch zu trennen.

Du wirst wohl ausziehen müssen und das ist auch gut so. Warum sollte er sein Haus an Dich verlieren, nur weil ihr nicht mehr zusammenn seid?

Die Frage solltest Du Dir eigentlich selbst beantworten können, oder?

Welches Gericht dieser Welt sollte deinem Ex-Freund sein Eigentum entziehen, bzw. einschränken und es Dir übertragen?

Solange Du nicht in irgendeiner Form im Grundbuch geschrieben stehst (Wohnungsrecht) oder es eine schuldrechtliche Vereinbarung hinsichtlich einer Nutzung des Hauses gibt, hast Du keinerlei Anspruch auf eine Nutzung.

Gegebenenfalls muss er Dir nur eine angemessene Frist zur "Räumung" des Hauses geben.

 es ist sein Haus

 

Du willst also, dass derjenige der das Haus bezahlt hat und somit der rechtmäßige Eigentümer ist rausgeschmissen wird? Was läuft denn bei dir falsch? Das Haus gehört ihm da kannst du ihn nicht einfach rausschmeißen lassen. Wenn er dich verprügeln würde usw. müsste er sich für einen bestimmten Zeitraum eine andere Bleibe suchen aber auch dann gehört das Haus immer noch ihm und er wird am Ende wieder einziehen dürfen. Du hast kein Recht darauf. Solange er im Grundbuch steht wird das nichts. Hau ab und such dir ne Wohnung... 

Es ist sein Haus, bei einer Trennung musst DU ausziehen - eine andere Möglichkeit gibt es nicht.....