Wer trägt Rücksendekosten bei ebay wenn falsche Farbe geliefert wurde?

5 Antworten

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ich habe gerade die Antworten der anderen User gelesen. Sind die Verkäufer wirklich solche Krümelk.....? Es ist doch ganz eindeutig - der Verkäufer hat einen Fehler gemacht und dafür muss er einstehen.

Wenn es sein muss, wandle eben um in Rückgebe wegen eines Mangels, denn du musst diesen Rückversand nicht bezahlen. Den musst du erstattet bekommen!

Also wenn ich einen Fehler gemacht habe stehe ich auch dazu - egal ob Widerruf oder Rückgabe. Woher soll ein Verbraucher wissen, wie es richtig ist?

Das mit Widerspruch war Unsinn, denn es liegt ein Mangel vor. Ein Mangel in der Form, dass die falsche Farbe geliefert wurde. Da dies nun mal was mit Gewährleistung und nicht mit Widerruf zu tun hat, muss auch der Händler die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

Der Fehler ist, dass du widerrufen hast. Dann musst du die Kosten tragen. Im Rahmen der Gewährleistung muss der Verkäufer nachbessern, das muss er bezahlen. Dh dir das richtige Hemd schicken.

Rosenkohlhasser 
Fragesteller
 26.06.2015, 10:48

auch dir danke für deine Antwort . Dann werde ich das nächste mal besser aufpassen .

Mit dem Widerruf  hast Du Deine Möglichkeiten selbst ausgehebelt. Du hättest eine Mängelrüge geltend machen müssen, dann trägt selbstverständlich der Verkäufer die Rücksendekosten. Bei Widerruf nicht. Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, hättest Du dies in seiner Widerrufsbelehrung nachlesen können.

Rosenkohlhasser 
Fragesteller
 26.06.2015, 10:47

danke für deine Antwort , dann hab ich einen Fehler gemacht und bin selber schuld .

dresanne  26.06.2015, 10:54
@Rosenkohlhasser

Teile dem Verkäufer mit, dass Du den Widerruf in eine Mängelrüge umwandelst und deswegen nicht die Rücksendekosten trägst.

Rosenkohlhasser 
Fragesteller
 26.06.2015, 11:15
@dresanne

die Rücksendung ist seit gestern schon unterwegs ... ich werde dann den Verkäufer wohl kontaktieren müssen um das abzuklären .

Der Verkäufer! Er hat ja den Fehler gemacht und nicht Du.

dresanne  26.06.2015, 10:29

Doch, der Käufer hat einen Fehler gemacht, in dem er von Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.