Wer muss den Müll wegräumen wenn man ein Messi Haus erbt?
Guten Abend zusammen.
Meine Nachbarin starb vor einigen Tagen und Ihre Tochter die Ich sehr gut kenne steht jetzt vor einem riesen Problem. Ihr Bruder lebt in diesem Messi Haus. Sie will das Erbe zwar antreten aber Angst davor das Sie dann für den Müll zuständig sei und Ihr Bruder einfach ausziehen kann ohne den Finger krum zu machen. Es war sogar die Rede das Er wohnen bleiben würde aber Er nicht für den Müll zuständig wäre sondern der das Haus erbt.
Stimmt das wirklich ?
5 Antworten
Wenn die Mutter kein Testament gemacht hat und kein Ehepartner da ist, erben beide Kinder zu gleichen Teilen. Dies bedeutet, daß Tochter und Sohn sich beide als Gesamtrechtsnachfolger auch um das Müllproblem kümmern müssen.
Die Tochter kann sich jedoch auch entscheiden, die Erbschaft auszuschlagen. Dann erbt allein ihr Bruder Haus, Geld, Schmuck, aber auch Unrat und Schulden, falls vorhanden. Die Entmüllung des Hauses ist dann auch alleine sein Problem, ebenso die Grabpflegekosten.
Deine Freundin muß abwägen, ob es für ihren Frieden besser ist, auf die Erbschaft zu verzichten, wenn sie den Aufwand fürchtet. Die Entscheidung ist unwiderruflich bindend.
Giwalato
Ich kann deiner Bekannten nur raten, dass sie zu einem Anwalt geht. Oder vielleicht ist auch das Nachlassgericht bereit, zu beraten. Sechs Wochen hat sie glaub ich Zeit, auszuschlagen oder anzunehmen.
Das ist wirklich eine schwierige Situation...die genauen Umstände kennen wir ja auch nicht. Wohnrecht oder nicht? Er der Verursacher der Messibude oder nicht?
Wenn er nicht ausziehen will, dann kann er auch weiter in dem Müll wohnen. Nur das Haus wird nicht schöner oder besser davon...
Also ganz ehrlich: ich würde zu einem Fachanwalt für Nachlasssachen gehen und mich beraten lassen.
LG Kessy
Hmmm... ok, die Faktenlage bleibt die gleiche: er wohnt noch drin, will vielleicht auch wohnen bleiben... den Pflichterbteil hat er verwirkt, wenn er ausgeschlagen hat. Er bekommt soweit ich weiß gar nichts.
Deine Bekannte muss sich im Klaren darüber sein, dass sie bei Erbantritt wohl für alles zuständig sein wird. Sie kann ihm, wenn er kein Wohnrecht hat, wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er nicht freiwillig geht, muss sie ihn wohl rausklagen. Ob er für den Müll dann blechen muss kommt drauf an, denn eigentlich war die Mutter ja der Messi...
Wie gesagt: Anwalt fragen.
Der Besitzer des Hauses ist für die Müllentsorgung zuständig. Richtig!
Demach kannst Du das nur vermeiden, wenn Du das Erbe ausschlägst.
Das wäre aber Dumm, denn Müll zu entsorgen ist recht einfach und dafür braucht man auch keine Bildung. Da wird einfach ein Container besorgt und der Müll darin entsorgt. So einfach ist das.
Desweiteren kann man, wenn der Bruder auch in dem Haus wohnt auch zum Entsorgen des Mülls verpflichten.
Sollte alles nicht funktionieren, dann soll sie das Haus mit dem ganzen Müll einfach verkaufen.
Also kann der wo das Haus erbt den Bewohner des Hauses zum Müll entsorgen gesetzlich verpflichten den Müll mit zu entsorgen ob Er will oder nicht ?
Du meinst wenn der Sohn von der Mutter im Mietsvertrag drin steht oder ?
Ist das Haus gemietet? D.h. die Tochter erbt es gar nicht? Dann kommt es wohl drauf an, wer im Mietvertrag steht, wenn der Sohn mit drin steht, er verpflichtet, die Wohnung ordenlich zu halten. Allerdings gehören die Möbel der Mutter dann der Tochter und nicht dem Sohn, der in der Wohnung wohnt.
Also, ist das Haus gemietet oder Eigentum?
Keine Ahnung!
Interessiert mich auch nicht!
Wer sich ums Haus nicht kümmern will, soll das Erbe ausschlagen oder das Haus verkaufen.
ihr Bruder ist Miterbe oder wurde er enterbt? Dann steht ihm immer noch der Pflichtteil zu. Erst alles vom Gesamterbe bezahlen und dann den Rest aufteilen. Nachlassgericht ist zuständig.
Wer erbt denn das Haus? Die Tochter und der Sohn oder nur die Tochter? Hat der Sohn dann überhaupt Wohnrecht, wer ist denn der Messi, der Sohn oder die verstorbene Mutter?
Die Mutter ist/war der Messi. Ihr Sohn wohnt immer noch dort drin und die Tochter wohnt 4Häuser weiter. Er hat das Erbe abgeschlagen und Sie weiß es noch nicht.
Dann müsste der Sohn ausziehen und der Erbe, hier die Tochter, den Müll entsorgen.
Wenn er das Erbe ausgeschlagen hat, hat er absolut keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Nachlassgegenstände, er darf nur sein Eigentum mitnehmen, alle Möbel der Mutter müssen im Haus bleiben, er hat keinen Anspruch mehr.
Wenn der Sohn drin wohnen bleiben will, dann muss er seiner Schwester Miete zahlen... Gehört ja jetzt der Schwester, das Haus, ausser sie schlägt auch aus...
Die Mutter ist der Messi gewesen und Er also der Sohn wohnt noch dort drin.