Gesetzlicher Erbe von Haus - wie komme ich an Schlüssel?
Ich bin in gerader Linie Erbin geworden (Haus).
Das Amtsgericht hat mir mitgeteilt, dass kein Testament vorliegt.
Der Erbschein braucht ungefähr 1 Jahr für die Bearbeitung.
Wie komme ich an den Hausschlüssel?
Die Nachbarin hat den Schlüssel.
Sie hat keine Berechtigung dafür?
Es haben 4 weitere Personen geerbt (Erbgemeinschaft).
Die anderen gesetzlichen Erben sind dagegen, dass die Erben einen Hausschlüssel erhalten.
6 Antworten
Du musst die Nachbarin bitten ob sie dir den Schlüssel gibt sie muss ihn dir geben weil es nicht ihre und du hast es geerbt egal ob Testament oder nicht du weißt es ja. Vielleicht hast du ja einen kleinen Beweis den du deinem Freund zeigen kannst.
Oje, die Erben. Also, Du bist auf jeden Fall nicht alleinige Erbin. Und das heißt: Die anderen bestimmen mit. Aber: Auch Du bestimmst mit. Wenn die Nachbarin den Schlüssel hat, weil die anderen Erben das wollen, dann muss sie ihn abgeben, weil Du das willst. Sprich: Der Schlüssel kommt zu einem Treuhänder (Rechtsanwalt zum Beispiel, der freut sich über solche Verhältnisse).
Und dann heißt es: Auf den Erbschein warten. Wenn die anderen kommunikativ und kompromissbereit sind, dann viel Spaß auch weiterhin. Da bleibt wohl nur, schnell eine zwangsweise Veräußerung der Nachlassimmobilie zu beantragen (nach § 2042 BGB). Das würde ich den anderen mal hinwerfen. Die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) kannst Du jederzeit beantragen, dazu brauchst Du die anderen nicht.
Also, eine Erbengemeinschaft, und wieso sollte einer dieser Erben ohne Vollmacht der anderen der alleinige Bestimmer sein können?
Und wenn die 5 sich nicht einig sind, wird es eben beim Leerstand bleiben.
Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann, bleibt wohl erst mal alles, wie es ist. Du bist ja nicht Alleinerbe des Hauses.
Du kannst natürlich auch einen Anwalt fragen.
Du auch noch nicht
Erst wenn du es angetreten hast
Warte es erst mal ab, du erbst ja alles, auch Schulden falls vorhanden
Ohne Hausschlüssel kann man keine Erbaufstellung machen. Niemand kommt an das Konto, niemand kommt an Unterlagen, niemand kommt an Post.
Doch, die nachbarin, die hat einen Schlüssel.
und wenn die verantwortungsbewusst ist, wird die mit dem zuständigen Nachlassverwalter schon die Post reinholen u d an den weiterleiten
Ich brauche es nicht antreten, ich bin angetreten, weil ich gesetzlich geerbt habe.
Das haben wohl die Miterben auch. Also haben sie auch mitzureden.
Ich habe die Nachbarin gefragt und sie sagt nein, weil die anderen Erben es nicht wollen.