Wer meldet Kfz Schaden bei der Versicherung? Fahrer oder Versicherungsnehmer?
Wer meldet Kfz Schaden bei der Versicherung? Fahrer oder Versicherungsnehmer?
Folgende Situation: Ich fahre ein Auto welches über meinen Vater zugelassen und versichert ist. Habe letzte Woche Donnerstag beim ausparken ein Fahrzeug leicht angestoßen. Ich hätte ihr den Achaden reparieren lassen in der Werkstatt in der mein Bruder arbeitet (sehr großes Autohaus, keine Hinterhofwekstatt). Da waren wir uns einig. Jetzt ist sie zum BMW Händler Gefahren und möchte es in einer "Fachwerkstatt" für rund 1000€ machen lassen. Sie rief dann nur an und fragte warum ich es noch nicht der Versicherung gemeldet habe?! Nun ja, wir sind ja anders verblieben....
Aber nun zur eigentlichen Frage: melde ich selbst den Schaden oder mein Vater über den **das Fahrzeug versichert ist? Und welche Fristen muss ich einhalten? Mein Vater ist im Urlaub.
Wobei ihr Stoßfänger schon jede Menge vorschäden hatte und an meinem noch nicht mal der kleinste Kratzer dran ist. Es sah lediglich so aus als wär der Stoßfänger auf der einen Seite 1cm nach hinten gerutscht. Kein frischer Kratzer, nichts! Ich habe in der Zeit in der wir auf die Fahrerin gewartet haben 10 Minuten nach Schäden gesucht und nichts gefunden.... Sie kam raus und meinte sofort man sieht doch das alles verzogen ist? Ich komme mir wirklich verar**** vor!
7 Antworten
dein vater ----------------------------------------------------------------------------------------http://www.aspect-online.de/artikel/kfz-versicherung-frist-fuer-schadenmeldung/
Wenn ihr anders verblieben seid, zu eurer Versicherung gehen und alles berichten. Die haben für so was ihre eigenen Rechtsanwälte. Da du selber in einem Autohaus arbeitest und davon Ahnung hast, wieviel so was höchstens kosten dürfte, hat sie die schlechteren Karten. Das kann sich auch immer noch ein Gutachter anschauen.
Ja, wenn du einen Schaden verursachst, musst du das deiner Versicherung auch selbst melden. Allerdings hattet ihr ja eine Vereinbarung, dass du das in deinem Autohaus reparierst oder reparieren lässt (kannst du auch nachweisen, da du dort arbeitest). Ob das dann nötig wäre, weiß ich nicht, glaube ich aber nicht. Also: Hin zur Versicherung und das dort klären. Ich hoffe, ihr seid rechtsschutzversichert. Das würde ich mir nicht gefallen lassen.
Viel Erfolg wünscht
maratonga
Na immer der Versicherungsnehmer oder wer sonst?
Der Versicherungsnehmer (Vater) ist vertraglich verpflichtet, den Schaden umgehend zu melden. Die Schadenmeldung kannst hilfsweise auch Du als Fahrer vornehmen. Eine verspätete Schadenmeldung wäre jedenfalls eine Obliegenheitsverletzung, die auch zu finanziellen Konsequenzen führen kann. Auch ist es für einen Geschädigten nicht hinnehmbar, wochenlang zu warten. Allerdings kann in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ein Geschädigter sich auch direkt an den Versicherer des Schädigers wenden, über den Zentralruf der Autoversicherer erhält er die entsprechenden Daten.
Also,der Versicherung mußt Du es schon melden,sollte dein Vater eine Rechtsschutzversicherung haben,mußt Du es den Rechtsanwalt melden bzw. dein Vater muß es melden ,der klärt dann mit der Versicherung den Schaden. Ein Gutachter untersucht dann eigentlich beide Autos auf Schäden.Spreche erst mal mit deinem Vater.
MfG alaurie