Wer ist zuständig: Mieter oder Vermieter, wenn Gummi bei Glasduschkabine undicht ist, so dass Wasser entweicht und Rolladen defekt ist?

3 Antworten

Wenn du in einer Mietwohnung wohnst, hast du den Vorteil, dass du nur zum Telefon greifst wenn etwas ist, und morgen wird es repariert.

June28584 
Fragesteller
 24.09.2020, 15:36

Auch bei diesen Kleinigkeiten?

Alexana222  24.09.2020, 15:38
@June28584

Ja, die Dichtung in der Dusche ist keine Kleinigkeit.

Ich hab mich neulich beklagt, dass man das Wasser nicht abdrehen kann, und das Ventil wurde am nächsten Tag ausgetauscht.

Der Vermieter hat nicht nur die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben sondern auch während der Mietzeit zu erhalten. Dafür bekommt er auch Miete.

Einige Reparaturen, wenn wirksam vereinbart, kann er auf den Mieter abwälzen. Die Silikondichtung gehört nicht dazu. Beim Rollladen nur die Gurte, alles Andere geht auch zu Lasten des Vermieters.

Also: Was ist defekt? Gibt es eine Kleinreparaturklausel , wenn ja, mit welchen Festlegungen (detailliert)?

Rollladen , der Vermieter.

Bei der Dusche , wenn es sich um eine Kleinreparatur handelt, der Mieter. Es kann aber auch sein, das es ebenfalls der Vermieter bezahlen muss, je nach Umfang. Also sich erst mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Er muss sein OK sowieso geben.

June28584 
Fragesteller
 24.09.2020, 15:10

Der Vermieter beauftragt dann Firma und die unternehmen die nötigen Schritte? Ist meine erste eigene Wohnung, kenne mich nicht aus :)

Die Dusche ist eine Glasdusche und ich habe bereits nachgeschaut, weiß aber nicht wie ich selbstständig das Gummi erneuern sollte, denn es ist in der Tür verbaut. Also auch an Vermieter wenden?

Venus345  24.09.2020, 16:00
@June28584

Hallo June in der Regel ist es so, das der Mieter im jahr ca. 250€ an Verschleißteile (Dinge wo jeden Tag vom Mieter benützt werden) im Jahr selber zahlen muss Weis ja nicht wie lange du schon in der Wohnung bist

ein Foto wäre Hilfreich