Wer ist der "nächste Angehörige"?

7 Antworten

Manchmal werden in den Antworten die Kinder, die eingetragenen Lebenspartner usw. vergessen. Das BGB definiert die Begriffe „Angehörige“ und „nächste Angehörige“ nicht. Das dt. Transplantationsgesetz (TPG, letzte Fassung vom 15.7.2013) hingegen legt sich fest: „Nächste Angehörige (sind) IN DER RANGFOLGE IHRER AUFZÄHLUNG : a) der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, b) die volljährigen Kinder, c) die Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber, d) die volljährigen Geschwister, e) die Großeltern. Der Passus „in der Rangfolge ihrer Aufzählung“ ist wichtig, er besagt nämlich, dass zwischen den Angehörigen kein Konsens bestehen muss. Es lohnt sich, den gesamten §4 genau zu lesen, denn es ist da noch einiges zu bedenken. Unklar bleibt allerdings, was zu tun ist, wenn keine nächsten Angehörigen greifbar sind, wonach ich kürzlich von einer besorgten Dame gefragt wurde.

die nächsten Angehörigen gehören alle zu Deiner Familie,also Eltern,Geschwister,Verwandte.Ich hoffe,Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen

Antwort darauf geben wohl die §§ 1924 - 1926 BGB. Hier wird die Erbfolge beschrieben. Hiernach sind zuerst die Kinder, dann die Eltern und deren Kinder (also die Geschwister des Betroffenen) und dann die Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten und Cousinen) erbberechtigt. Ehepartner können nicht erben, sie behalten aber den Besitz an dem, was sie mit dem Erblasser geteilt haben. Zu Lebzeiten ist natürlich erst einmal der Ehepartner der nächste Angehörige.

konkonat  10.12.2010, 22:16

1925 -1926 sprechen nicht von angehörigen sondern von abkömmlingen.

balkaanac  28.01.2011, 01:03
@konkonat

habt ihr auch ein leben ?

der Ehepartner, die erwachsenen Kinder, die Eltern, die Geschwister. In der Reihenfolge (also Ehepartner am nächsten).

Wenn man selber eine Person aussuchen kann (z.B. im Notizkalender unter "bei Unfall bitte benachrichtigen"), dann kann man auch einen guten Freund hinschreiben.

Kommt drauf an, ob man noch im Elternhaus lebt, dann die Eltern. Ist man liiert, dann der Partner. Können aber auch die Kinder sein. Meistens spricht man von den Verwandten 1. Grades.