Wer ist bei einem Unfall mit Blitzeis verantwortlich?
Mein Bruder hat behauptet, dass bei Blitzeis die Haftung bei einem Unfall entfällt, weil es eine „höhere Gewalt“ ist. Laut ihm entsteht das Blitzeis ganz plötzlich und deswegen wäre es eine andere Situation als ein Unfall mit „normalem“ Schnee.
Stimmt es wirklich, dass der Autofahrer dann nicht Schuld ist? egal wie man fährt?
11 Antworten
Unfälle durch Blitzeis gehen nicht auf höhere Gewalt zurück.
Um diesen ganzen Ärger zu ersparen, ist es wichtig, dass du Grobfahrlässigkeit in der Versicherung abgedeckt hast :D
Tatsächlich betrachtet der Gesetzgeber Blitzeis nicht als höhere Gewalt. Demgemäß sind Autofahrer dazu angehalten, sich wie bei jeder anderen außergewöhnlichen Wetterlage auf die Bedingungen einzustellen, um so für ein sicheres Fahren zu sorgen. Das Motto: Wer umsichtig und vorausschauend fährt, kann auch bei Blitzeis sicher ankommen.
Wer haftet bei einem Blitzeis-Unfall?Es ist also nicht sicher, dass die Versicherung die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug oder auch am Auto des Unfallgegners trägt. Der Einzelfall entscheidet, ob die Versicherung davon ausgeht, dass der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt und den Unfall so mitverschuldet hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Geschwindigkeit der Witterung nicht angemessen war.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dem Autofahrer eine Mitschuld am Unfall geben, die eigene Versicherung kann sich auch komplett weigern, die Kosten zu übernehmen. Es liegt am Betroffenen selbst, möglichst umfassend nachzuweisen, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden, um bei Blitzeis sicher fahren zu können. Es ist deshalb immer empfehlenswert, sich rechtlichen Rat einzuholen, um bei der Schuld- und Kostenfrage nicht benachteiligt zu werden.
Wunschdenken 🥴😂. Natürlich ist man schuld.
https://www.ra-kotz.de/unfaelle-bei-blitzeis-ansprueche-haftung-und-pflichten.htm
Bei Blitzeis, egal ob der Wetterdienst gewarnt hat oder nicht, gilt erhöhte Vorsichtspflicht. Und natürlich haftet man wenn man dabei einen Unfall baut. Da kann es sein man bekommt eben mangelnde Vorsicht vorgeworfen. Man wird sich das dann ganz genau anschauen warum was passiert ist.
Kurz und knapp: Nein.
https://www.ra-kotz.de/unfaelle-bei-blitzeis-ansprueche-haftung-und-pflichten.htm
Als Autofahrer ist man dazu verpflichtet den Umständen entsprechend angepasst zu fahren. Wenn es kalt war und ist und es beginnt zu regnen, muss man sich entsprechend darauf einstellen. Blitzeis geht zwar schnell, ist aber keinesfalls unerwartbar und eine Überraschung.
Nein, Blitzeis ist keine höhere Gewalt.
Das kommt auch nicht blitzartig in 2 Sekunden sondern braucht auch ein paar Minuten. Also muss man seine Fahrweise drauf einstellen - oder zur Not anhalten und stehenbleiben bis der Winterdienst da war.